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Schadenfall und Versicherung

Hagelschaden an der Photovoltaikanlage: Was jetzt zu tun ist

Nach einem Hagelsturm entscheidet richtiges Verhalten in den ersten Stunden über den weiteren Ablauf: Schaden melden, Anlage sichern, Prüfung abwarten. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, was jetzt wichtig ist, wie die Prüfung funktioniert und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Kurz beantwortet

Was tue ich sofort bei Hagelschaden an meiner Solaranlage?

Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer kantonalen Gebäudeversicherung, auch wenn das genaue Ausmass noch nicht bekannt ist. Sind Module oder andere Teile sichtbar beschädigt, schalten Sie die Anlage vorsorglich aus, betreten Sie das Dach nicht und berühren Sie keine beschädigten Teile. Danach folgt eine Prüfung, meist mit Drohnenflug und Isolationsmessung, optional ergänzt durch eine Elektrolumineszenzmessung für rund CHF 1'390 exklusive Mehrwertsteuer. Repariert wird erst nach Kostenzusage der Versicherung.

Kapitel 1

Was Sie sofort tun sollten

01

Schaden umgehend melden

Melden Sie den Schaden Ihrer kantonalen Gebäudeversicherung, auch wenn das genaue Ausmass im Moment noch nicht bekannt ist. Eine frühe Meldung beschleunigt Prüfung und Kostenzusage.
02

Anlage vorsorglich ausschalten

Sind Module oder andere Teile Ihrer Anlage sichtbar beschädigt, schalten Sie die Anlage vorsorglich aus. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu vorsichtig als zu spät.
03

Dach nicht betreten

Betreten Sie das Dach nach einem Unwetter nicht selbst. Beschädigte Module, lose Teile oder ein durchnässtes Dach bergen ein echtes Sturzrisiko.
04

Beschädigte Teile nicht berühren

Berühren Sie keine sichtbar beschädigten Teile der Anlage. Solarmodule führen auch bei Beschädigung weiterhin Strom, solange Licht auf sie fällt. Ihre Sicherheit geht vor.
Tabelle 1: Zuständige Gebäudeversicherung nach Kanton
KantonZuständige Gebäudeversicherung
Basel-StadtGebäudeversicherung Basel-Stadt (GVBS)
Basel-LandschaftBasellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV)
AargauAargauische Gebäudeversicherung (AGV)
SolothurnSolothurnische Gebäudeversicherung (SGV)

In den meisten Kantonen der Nordwestschweiz besteht eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung, die Elementarschäden wie Hagel abdeckt. Massgeblich ist immer der Standort des Gebäudes, nicht der Wohnort der Eigentümerschaft.

Kapitel 2

Wie die Schadenprüfung abläuft

Nach der Meldung vereinbaren wir so rasch wie möglich einen Termin und prüfen den Zustand Ihrer Anlage in mehreren Schritten.

01

Drohnenflug über das ganze Modulfeld

Meist beginnen wir mit einem Drohnenflug. So kontrollieren wir das gesamte Modulfeld zügig und ohne Betreten des Dachs auf äusserlich sichtbare Schäden.
02

Elektrische Isolationswerte messen

Zusätzlich messen wir die elektrischen Isolationswerte der Anlage. Dafür benötigen wir Zugang zum Haus oder zu den entsprechenden Komponenten. Diese Prüfung wird nach effektivem Aufwand verrechnet.
03

Optional: Elektrolumineszenzmessung

Auf Wunsch führen wir zusätzlich eine Elektrolumineszenzmessung durch, kurz EL-Messung. Damit lassen sich auch Schäden an den Solarzellen untersuchen, die von aussen nicht sichtbar sind.
04

Beurteilung und nächste Schritte

Nach der Prüfung beurteilen wir, ob die Anlage oder zumindest ein sicherer Teil davon wieder in Betrieb gehen kann, und koordinieren mit Ihnen und der Versicherung das weitere Vorgehen.
Kapitel 3

Was die Prüfung kostet

Die Grundprüfung mit Drohnenflug und Isolationsmessung wird nach effektivem Aufwand verrechnet. Die optionale EL-Messung hat einen festen Ansatz pro Anlage.

Tabelle 2: Kostenübersicht der Schadenprüfung
LeistungAnsatz
Drohnenflug und Isolationsmessungnach Aufwand
Elektrolumineszenzmessung (EL-Messung)rund CHF 1'390 exkl. MWST pro Anlage
De- und Remontagenach Aufwand
Absturzsicherungnach Aufwand

Eine allfällig notwendige De- und Remontage sowie die Absturzsicherung sind in der EL-Messung nicht inbegriffen. Diese Arbeiten werden separat nach Aufwand verrechnet, abhängig davon, wie viele Module betroffen sind und wie zugänglich das Dach ist.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Diese Kosten übernehmen Sie zunächst selbst, unabhängig davon, ob am Ende ein Schaden bestätigt wird. Bei bestätigtem Elementarschaden werden die Prüfkosten in aller Regel von der Gebäudeversicherung mitübernommen, das gilt es vor Auftragserteilung abzuklären.

Kapitel 4

Was mit beschädigten Strings passiert

Damit der nächste Schritt verständlich wird, kurz zu den sogenannten Strings: Mehrere Solarmodule sind elektrisch zu einem Strang verbunden und funktionieren als zusammengehörige Gruppe.

Wird in einem solchen String ein beschädigtes Modul gefunden, lässt es sich nicht immer einfach entfernen und der Rest wieder einschalten. Je nach Aufbau und Verschaltung kann deshalb der ganze String abgeschaltet bleiben, auch wenn nur einzelne Module sichtbar beschädigt sind. Intakte Strings können je nach Situation aktiviert werden, während ein beschädigter String ausgeschaltet bleibt, bis er repariert ist.

Kapitel 5

Der Ablauf bis zur Wiederinbetriebnahme

Zwei Schritte liegen ausserhalb Ihres Einflusses. Einer liegt bei Ihnen, und er entscheidet, wie schnell die übrigen folgen.

CHF 1'390EL-Messung, exkl. MWST

Fester Ansatz pro Anlage für die optionale Detailprüfung der Solarzellen. De- und Remontage sowie Absturzsicherung kommen nach Aufwand dazu.

Nach AufwandPrüfung und Reparatur

Drohnenflug, Isolationsmessung, De- und Remontage: Der Ansatz richtet sich nach effektivem Aufwand, nicht nach einem Pauschalpreis.

Sofort meldenWas Sie beeinflussen

Reparaturen dürfen erst nach Kostenzusage der Versicherung beginnen. Wie schnell diese vorliegt, hängt massgeblich davon ab, wie früh und vollständig Sie den Schaden melden.

Der Ablauf ist immer derselbe: zuerst die Prüfung, dann die Kostenzusage, anschliessend die Reparatur und zum Schluss die sichere Wiederinbetriebnahme. Reparatur- und Instandstellungsarbeiten dürfen wir erst ausführen, wenn die Versicherung ihre Freigabe erteilt hat, unabhängig davon, wie dringend es erscheint.

Ihre Sonne. Ihr Strom. Ihre Zukunft.

Kapitel 6

Was Sie ausserdem wissen sollten

Ein paar praktische Punkte, die im Alltag oft erst auffallen, wenn man sie braucht.

Dokumentieren Sie den Schaden nach Möglichkeit mit Fotos, bevor irgendetwas verändert wird, sofern das ohne Betreten des Dachs sicher möglich ist. Solche Aufnahmen helfen bei der Schadenaufnahme und beschleunigen oft die Beurteilung.

Bei aussergewöhnlich starken Unwettern erreichen Fachbetriebe und Versicherungen sehr viele Schadenmeldungen in kurzer Zeit. Die Bearbeitung kann dann etwas länger dauern als üblich, auch wenn alle Beteiligten mit Hochdruck an der Prüfung arbeiten.

Kapitel 7

Zuständige Gebäudeversicherung und Ablauf

Drei Punkte, die den Ablauf massgeblich prägen.

Elementarschaden statt Garantie

Hagel gilt als Elementarschaden und fällt unter die Gebäudeversicherung, nicht unter die Herstellergarantie der Module. Reine Materialmängel ohne Wettereinfluss laufen dagegen über die Herstellergarantie.

Meldung ohne Vorleistung

Die Schadenmeldung selbst kostet nichts. Erst die eigentliche Prüfung durch den Fachbetrieb wird verrechnet, in aller Regel im Rahmen der späteren Kostenzusage.

Ein Ansprechpartner für alles

Wir koordinieren Prüfung, Kommunikation mit der Versicherung und Reparatur aus einer Hand, damit Sie nicht selbst zwischen mehreren Stellen vermitteln müssen.

Wichtig: Melden Sie den Schaden immer der Gebäudeversicherung am Standort der Liegenschaft, nicht an Ihrem Wohnort. Massgeblich ist der Kanton, in dem das Gebäude steht, siehe Tabelle 1 weiter oben.

Kapitel 8

Häufige Fragen zu Hagelschaden an der Photovoltaikanlage

Vermuten Sie einen Hagelschaden an Ihrer Anlage?

Melden Sie sich bei uns, wir koordinieren Prüfung, Kommunikation mit Ihrer Gebäudeversicherung und die nächsten Schritte. Bei aussergewöhnlich starkem Unwetter kann die Bearbeitung etwas länger dauern, wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anlagen so rasch wie möglich zu prüfen.

Ihr Ansprechpartner

Thomas von Arx, Berater Energielösungen bei Soltastic Basel

Thomas von Arx

Berater Energielösungen, Soltastic Basel GmbH

+41 61 511 88 02basel@soltastic.ch

Transparenzhinweis

Alle Angaben zu Abläufen und Kosten sind allgemeine Richtwerte, Stand 2026, und ersetzen keine individuelle Beurteilung durch Fachbetrieb und Gebäudeversicherung. Der genannte Ansatz für die EL-Messung gilt vorbehaltlich Änderungen und pro Anlage, De- und Remontage sowie Absturzsicherung werden separat nach effektivem Aufwand verrechnet. Verbindlich ist immer die individuelle Beurteilung vor Ort.