Elementarschaden statt Garantie
Hagel gilt als Elementarschaden und fällt unter die Gebäudeversicherung, nicht unter die Herstellergarantie der Module. Reine Materialmängel ohne Wettereinfluss laufen dagegen über die Herstellergarantie.
Nach einem Hagelsturm entscheidet richtiges Verhalten in den ersten Stunden über den weiteren Ablauf: Schaden melden, Anlage sichern, Prüfung abwarten. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, was jetzt wichtig ist, wie die Prüfung funktioniert und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Was tue ich sofort bei Hagelschaden an meiner Solaranlage?
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer kantonalen Gebäudeversicherung, auch wenn das genaue Ausmass noch nicht bekannt ist. Sind Module oder andere Teile sichtbar beschädigt, schalten Sie die Anlage vorsorglich aus, betreten Sie das Dach nicht und berühren Sie keine beschädigten Teile. Danach folgt eine Prüfung, meist mit Drohnenflug und Isolationsmessung, optional ergänzt durch eine Elektrolumineszenzmessung für rund CHF 1'390 exklusive Mehrwertsteuer. Repariert wird erst nach Kostenzusage der Versicherung.
| Kanton | Zuständige Gebäudeversicherung |
|---|---|
| Basel-Stadt | Gebäudeversicherung Basel-Stadt (GVBS) |
| Basel-Landschaft | Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) |
| Aargau | Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) |
| Solothurn | Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) |
In den meisten Kantonen der Nordwestschweiz besteht eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung, die Elementarschäden wie Hagel abdeckt. Massgeblich ist immer der Standort des Gebäudes, nicht der Wohnort der Eigentümerschaft.
Nach der Meldung vereinbaren wir so rasch wie möglich einen Termin und prüfen den Zustand Ihrer Anlage in mehreren Schritten.
Die Grundprüfung mit Drohnenflug und Isolationsmessung wird nach effektivem Aufwand verrechnet. Die optionale EL-Messung hat einen festen Ansatz pro Anlage.
| Leistung | Ansatz |
|---|---|
| Drohnenflug und Isolationsmessung | nach Aufwand |
| Elektrolumineszenzmessung (EL-Messung) | rund CHF 1'390 exkl. MWST pro Anlage |
| De- und Remontage | nach Aufwand |
| Absturzsicherung | nach Aufwand |
Eine allfällig notwendige De- und Remontage sowie die Absturzsicherung sind in der EL-Messung nicht inbegriffen. Diese Arbeiten werden separat nach Aufwand verrechnet, abhängig davon, wie viele Module betroffen sind und wie zugänglich das Dach ist.
Ein Detail, das oft übersehen wird: Diese Kosten übernehmen Sie zunächst selbst, unabhängig davon, ob am Ende ein Schaden bestätigt wird. Bei bestätigtem Elementarschaden werden die Prüfkosten in aller Regel von der Gebäudeversicherung mitübernommen, das gilt es vor Auftragserteilung abzuklären.
Damit der nächste Schritt verständlich wird, kurz zu den sogenannten Strings: Mehrere Solarmodule sind elektrisch zu einem Strang verbunden und funktionieren als zusammengehörige Gruppe.
Wird in einem solchen String ein beschädigtes Modul gefunden, lässt es sich nicht immer einfach entfernen und der Rest wieder einschalten. Je nach Aufbau und Verschaltung kann deshalb der ganze String abgeschaltet bleiben, auch wenn nur einzelne Module sichtbar beschädigt sind. Intakte Strings können je nach Situation aktiviert werden, während ein beschädigter String ausgeschaltet bleibt, bis er repariert ist.
Zwei Schritte liegen ausserhalb Ihres Einflusses. Einer liegt bei Ihnen, und er entscheidet, wie schnell die übrigen folgen.
Fester Ansatz pro Anlage für die optionale Detailprüfung der Solarzellen. De- und Remontage sowie Absturzsicherung kommen nach Aufwand dazu.
Drohnenflug, Isolationsmessung, De- und Remontage: Der Ansatz richtet sich nach effektivem Aufwand, nicht nach einem Pauschalpreis.
Reparaturen dürfen erst nach Kostenzusage der Versicherung beginnen. Wie schnell diese vorliegt, hängt massgeblich davon ab, wie früh und vollständig Sie den Schaden melden.
Der Ablauf ist immer derselbe: zuerst die Prüfung, dann die Kostenzusage, anschliessend die Reparatur und zum Schluss die sichere Wiederinbetriebnahme. Reparatur- und Instandstellungsarbeiten dürfen wir erst ausführen, wenn die Versicherung ihre Freigabe erteilt hat, unabhängig davon, wie dringend es erscheint.
Ihre Sonne. Ihr Strom. Ihre Zukunft.
Ein paar praktische Punkte, die im Alltag oft erst auffallen, wenn man sie braucht.
Dokumentieren Sie den Schaden nach Möglichkeit mit Fotos, bevor irgendetwas verändert wird, sofern das ohne Betreten des Dachs sicher möglich ist. Solche Aufnahmen helfen bei der Schadenaufnahme und beschleunigen oft die Beurteilung.
Bei aussergewöhnlich starken Unwettern erreichen Fachbetriebe und Versicherungen sehr viele Schadenmeldungen in kurzer Zeit. Die Bearbeitung kann dann etwas länger dauern als üblich, auch wenn alle Beteiligten mit Hochdruck an der Prüfung arbeiten.
Drei Punkte, die den Ablauf massgeblich prägen.
Hagel gilt als Elementarschaden und fällt unter die Gebäudeversicherung, nicht unter die Herstellergarantie der Module. Reine Materialmängel ohne Wettereinfluss laufen dagegen über die Herstellergarantie.
Die Schadenmeldung selbst kostet nichts. Erst die eigentliche Prüfung durch den Fachbetrieb wird verrechnet, in aller Regel im Rahmen der späteren Kostenzusage.
Wir koordinieren Prüfung, Kommunikation mit der Versicherung und Reparatur aus einer Hand, damit Sie nicht selbst zwischen mehreren Stellen vermitteln müssen.
Wichtig: Melden Sie den Schaden immer der Gebäudeversicherung am Standort der Liegenschaft, nicht an Ihrem Wohnort. Massgeblich ist der Kanton, in dem das Gebäude steht, siehe Tabelle 1 weiter oben.
Melden Sie sich bei uns, wir koordinieren Prüfung, Kommunikation mit Ihrer Gebäudeversicherung und die nächsten Schritte. Bei aussergewöhnlich starkem Unwetter kann die Bearbeitung etwas länger dauern, wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anlagen so rasch wie möglich zu prüfen.
Ihr Ansprechpartner
Alle Angaben zu Abläufen und Kosten sind allgemeine Richtwerte, Stand 2026, und ersetzen keine individuelle Beurteilung durch Fachbetrieb und Gebäudeversicherung. Der genannte Ansatz für die EL-Messung gilt vorbehaltlich Änderungen und pro Anlage, De- und Remontage sowie Absturzsicherung werden separat nach effektivem Aufwand verrechnet. Verbindlich ist immer die individuelle Beurteilung vor Ort.