Photovoltaik an der Fassade: Winterstrom aus der Hauswand
Eine Südfassade liefert von Oktober bis März rund 40 Prozent mehr Strom als eine gleich grosse Dachfläche. Übers ganze Jahr sind es dagegen nur rund 85 Prozent. Wer beide Zahlen nebeneinanderlegt, sieht, wofür eine Solarfassade taugt und wofür nicht. Seit Januar 2026 braucht sie ausserdem keine Baubewilligung mehr.
Aktualisiert am 8. September 2026Von Thomas von Arx, Berater Energielösungen bei Soltastic Basel GmbH
Kurz beantwortet
Lohnt sich Photovoltaik an der Fassade?
Wenn Sie den Strom im Winter selbst brauchen, oft ja. Eine Südfassade liefert übers Jahr rund 85 Prozent des Ertrags einer gleich grossen Dachfläche, von Oktober bis März aber rund 40 Prozent mehr. Das sind Zahlen von EnergieSchweiz. Seit dem 1. Januar 2026 sind genügend angepasste Fassadenanlagen nach dem revidierten Raumplanungsgesetz bewilligungsfrei und nur noch meldepflichtig. Pronovo zahlt zusätzlich zur Einmalvergütung einen Neigungswinkelbonus, zusammen rund CHF 560 bis 800 je kWp. Wirtschaftlich wird eine Solarfassade vor allem dann, wenn ohnehin eine Fassadensanierung ansteht oder das Dach belegt ist.
Kapitel 1
Was eine Fassade wirklich liefert
Ein senkrechtes Modul steht im Sommer schlecht zur Sonne und im Winter gut. Genau das macht die Fassade aus. EnergieSchweiz vergleicht die Jahreseinstrahlung auf Fassaden mit derjenigen auf einer gleich grossen Dachfläche und kommt auf die folgenden Werte.
Tabelle 1: Jahresertrag einer Fassade im Vergleich zur gleich grossen Dachfläche
Ausrichtung
Anteil am Dachertrag
Südfassade
rund 85 Prozent
Ost- oder Westfassade
rund 65 Prozent
Nordfassade
rund 30 Prozent
Südfassade, Oktober bis März
rund 40 Prozent mehr
Werte von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie. Bezugsgrösse ist jeweils eine gleich grosse Dachfläche am selben Gebäude. Verschattung durch Nachbarhäuser oder Bäume ist darin nicht berücksichtigt und fällt an Fassaden stärker ins Gewicht als auf dem Dach.
Der Jahreswert allein würde gegen die Fassade sprechen. Entscheidend ist die Verteilung über das Jahr: Von Oktober bis März erzeugt eine Südfassade rund 40 Prozent mehr Strom als dieselbe Dachfläche, weil die tiefstehende Sonne fast senkrecht auftrifft. Dazu kommt, dass senkrechte Module nicht einschneien.
In Kilowattstunden gerechnet: Für eine gut besonnte Südfassade rechnen wir mit rund 800 kWh je kWp und Jahr, abgeleitet aus den 85 Prozent und einem üblichen Dachertrag von 950 kWh je kWp im Mittelland. Swissolar rechnet im Solarmonitor mit 550 kWh je kWp, das ist aber ein Durchschnitt über alle Ausrichtungen inklusive Nord. Welcher Wert für Ihr Haus gilt, zeigt das Bundeswerkzeug sonnenfassade.ch, das auch die Verschattung durch Nachbargebäude einrechnet.
Kapitel 2
Vier Dinge, die sich geändert haben
01
Die Baubewilligung fällt weg
Seit dem 1. Januar 2026 sind genügend angepasste Solaranlagen an Fassaden bewilligungsfrei und nur noch meldepflichtig. Grundlage sind Artikel 18a des revidierten Raumplanungsgesetzes und Artikel 32a bis der Raumplanungsverordnung. Das gilt in Bau- und in Landwirtschaftszonen und sowohl für Photovoltaik als auch für Solarthermie. Bei geschützten Gebäuden bleibt die Bewilligung nötig.
02
Die Förderung wurde deutlich erhöht
Pronovo hat den Neigungswinkelbonus für stark geneigte Anlagen auf den 1. Januar 2025 stark angehoben: von CHF 250 auf CHF 400 je kW für integrierte Anlagen und von CHF 100 auf CHF 200 je kW für angebaute. Dieser Bonus kommt zur normalen Einmalvergütung dazu und ist der Grund, warum eine Fassade heute anders rechnet als vor zwei Jahren.
03
Winterstrom wird wertvoller
Je mehr Solarstrom im Sommer ins Netz drückt, desto weniger ist er dort wert. Der Referenzmarktpreis des Bundes lag im ersten Quartal 2026 bei 10.27 Rp./kWh und im zweiten bei 3.90. Eine Fassade produziert genau dann, wenn der Markt bezahlt. Seit Januar 2026 kommt mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften ein weiterer Absatzweg dazu.
04
Der Brandschutz wird handhabbar
An einer Fassade kann sich Feuer nach oben ausbreiten, deshalb gelten strengere Anforderungen als auf dem Dach. Ab elf Metern Gebäudehöhe braucht es laut EnergieSchweiz einen Nachweis. Swissolar hat dafür ein Übergangsdokument mit vereinfachter Nachweisführung veröffentlicht und arbeitet an einem Papier zum Stand der Technik. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Aufwand überschaubar.
Kapitel 3
Was eine Solarfassade kostet
Die verbreitete Aussage lautet, eine Fassade koste 40 bis 50 Prozent mehr als ein Dach. Das stimmt, aber nur für denselben Jahresertrag. Je Kilowatt liegen aufgesetzte Fassadenanlagen näher am Dach, als viele erwarten. CKW hat beide Wege für 10'000 kWh gegenübergestellt.
Tabelle 2: Dach und Fassade im Vergleich, gerechnet auf 10'000 kWh Jahresertrag
Position
Aufdach
Fassade
Benötigte Modulfläche
rund 50 m²
rund 69 m²
Installierte Leistung
10 kWp
14 kWp
Preis je Kilowatt
rund CHF 2'800
rund CHF 2'900
Investition brutto
rund CHF 28'000
rund CHF 40'550
Der Aufpreis entsteht also nicht primär an der Anlage, sondern an der Menge: Sie brauchen rund 40 Prozent mehr Modulfläche und damit mehr Leistung für dieselbe Jahresernte. Bei aufgesetzten Anlagen auf Blech-, Beton- oder Steinfassaden bleibt der Preis je Kilowatt dabei nahe am Dachpreis. Integrierte Fassaden, bei denen die Module die Gebäudehülle ersetzen, kosten je Kilowatt deutlich mehr, dafür entfällt das Material, das sonst an der Wand hängen würde.
Die wichtigste Zahl steht in keiner Offerte: das Gerüst. Wer eine Fassadensanierung ohnehin plant, bezahlt Gerüst, Planung und Baustelleneinrichtung nur einmal statt zweimal. Genau deshalb ist der Zeitpunkt bei einer Solarfassade wichtiger als bei einer Dachanlage. Wer zwei Jahre nach der Sanierung anbaut, zahlt einen erheblichen Teil der Nebenkosten ein zweites Mal.
Kapitel 4
Drei Ausgangslagen, drei Antworten
Ob eine Solarfassade sinnvoll ist, entscheidet sich selten an der Technik. Es entscheidet sich daran, was an Ihrem Gebäude ohnehin ansteht und was das Dach noch hergibt.
Tabelle 3: Wann sich eine Fassadenanlage rechnet und wann nicht
Ausgangslage
Was dafür spricht
Einschätzung
Fassadensanierung steht an
Gerüst und Hülle sind Sowieso-Kosten
bester Zeitpunkt
Dach voll oder ungeeignet
einziger Weg zu mehr Winterstrom
meist sinnvoll
Freies Süddach vorhanden
Fassade wäre die zweite Wahl
zuerst das Dach
Der mittlere Fall ist der häufigste und der am meisten unterschätzte. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer denken, mit dem vollen Dach sei das Thema erledigt. Dabei ist gerade dann die Fassade der einzige Weg, im Winter mehr Eigenproduktion zu bekommen, und Winterstrom ist der Teil, der auf der Stromrechnung am meisten weh tut.
Kapitel 5
85 Prozent oder 40 Prozent mehr
Dieselbe Fassade, drei Zahlen. Zwei davon bestimmen Physik und Bund. Eine bestimmen Sie mit der Wahl des Systems.
85 %Jahresertrag gegenüber dem Dach
So viel liefert eine Südfassade über zwölf Monate, verglichen mit einer gleich grossen Dachfläche. Das ist der Preis der Senkrechten, und daran ändert keine Technik etwas.
+40 %Winterhalbjahr gegenüber dem Dach
Von Oktober bis März dreht sich das Verhältnis um. Die tiefstehende Sonne trifft fast senkrecht auf, und Schnee bleibt nicht liegen. Beides Werte von EnergieSchweiz.
CHF 800Förderung je Kilowatt
Einmalvergütung plus Neigungswinkelbonus bei einer integrierten Fassade ab 75 Grad. Bei einer aufgesetzten Anlage sind es rund CHF 560. Die einzige der drei Zahlen, über die Sie mit der Bauart selbst entscheiden.
Wer nur auf die erste Zahl schaut, baut keine Fassade. Wer nur auf die zweite schaut, baut eine, die sich nicht rechnet. Die ehrliche Antwort liegt dazwischen: Eine Solarfassade ist kein Ersatz für ein gutes Dach, sondern die Ergänzung für die Hälfte des Jahres, in der das Dach wenig liefert und Ihre Rechnung hoch ist.
Ihre Sonne. Ihr Strom. Ihre Zukunft.
Kapitel 6
Was bei Ihnen herausschaut
Gerechnet für eine aufgesetzte Südfassade mit 50 m² nutzbarer Fläche, also rund 10 kWp und etwa 8'000 kWh im Jahr. Wie viel davon Geld wird, hängt am Eigenverbrauch, und der fällt an einer Fassade oft höher aus als auf dem Dach, weil die Produktion und der Winterbedarf zusammenfallen.
Tabelle 4: Jährlicher Nutzen einer 10-kWp-Südfassade nach Eigenverbrauch
Szenario
Eigenverbrauch
Ersparnis Bezug
Vergütung Einspeisung
Total pro Jahr
Haushalt ohne steuerbare Lasten
30 % (2'400 kWh)
CHF 720
CHF 560
rund CHF 1'280
Haushalt mit Wärmepumpe
45 % (3'600 kWh)
CHF 1'080
CHF 440
rund CHF 1'520
Wärmepumpe und Lastensteuerung
60 % (4'800 kWh)
CHF 1'440
CHF 320
rund CHF 1'760
Gerechnet mit 30 Rp./kWh für den eingesparten Bezug und 10 Rp./kWh für die Rücklieferergütung, Richtwerte für die Nordwestschweiz 2026. In Basel-Stadt liegt der Bezugstarif höher, dort fällt jede Zeile besser aus.
Der Unterschied zwischen der ersten und der letzten Zeile beträgt CHF 480 im Jahr, und dazwischen liegt keine grössere Anlage, sondern ein anderes Verbrauchsverhalten. Eine Wärmepumpe, ein Boiler mit Zeitsteuerung oder ein Elektroauto, das mittags lädt, verschieben den Eigenverbrauch nach oben. An der Fassade wirkt das stärker als auf dem Dach, weil die Produktion über den Tag flacher verläuft und im Winter überhaupt stattfindet.
Auf die Investition gerechnet: Eine aufgesetzte 10-kWp-Südfassade kostet brutto rund CHF 29'000. Nach der Einmalvergütung samt Neigungswinkelbonus von rund CHF 5'600 bleiben netto etwa CHF 23'400. Bei einem jährlichen Nutzen von CHF 1'520 bis 1'760 ergibt das eine Amortisation von rund 13 bis 15 Jahren. Das ist länger als bei einer Dachanlage. Steht ohnehin eine Fassadensanierung an und entfällt das Gerüst als separate Position, verschiebt sich die Rechnung deutlich nach vorne.
Kapitel 7
Förderung, Bewilligung, Brandschutz
Drei Themen, die bei einer Fassade anders laufen als auf dem Dach. Eines bringt Geld, eines spart Zeit, eines kostet Planung.
Einmalvergütung plus Neigungswinkelbonus
Zur normalen Einmalvergütung von Pronovo kommt bei Anlagen ab 75 Grad Neigung der Neigungswinkelbonus. Pronovo hat ihn auf den 1. Januar 2025 stark erhöht: von CHF 250 auf CHF 400 je kW für integrierte und von CHF 100 auf CHF 200 je kW für angebaute Anlagen. In der Summe sind das rund CHF 560 bis 800 je kWp.
Kantonale Beiträge und Steuerabzug
Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn führen eigene Programme, teils gekoppelt an eine Gebäudesanierung. Genau das trifft auf eine Solarfassade oft zu. Bei bestehenden Gebäuden lassen sich die Investitionskosten zudem vom steuerbaren Einkommen abziehen, abzüglich erhaltener Förderbeiträge.
Meldeverfahren und Brandschutz
Seit dem 1. Januar 2026 sind genügend angepasste Fassadenanlagen bewilligungsfrei und nur meldepflichtig, in Bau- wie in Landwirtschaftszonen. Bei geschützten Gebäuden bleibt die Bewilligung nötig. Beim Brandschutz hängt der Aufwand an der Gebäudehöhe: Ab elf Metern braucht es einen Nachweis, wofür Swissolar ein Übergangsdokument bereitstellt.
Die Reihenfolge kostet am meisten Geld: Die Einmalvergütung von Pronovo beantragen Sie nach der Inbetriebnahme, kantonale Zusatzbeiträge dagegen fast immer vor Baubeginn. Und bewilligungsfrei heisst nicht meldefrei. Die Meldung an die Gemeinde gehört vor den Baustart, auch wenn niemand eine Bewilligung erteilen muss.
Kapitel 8
Häufige Fragen zur Solarfassade
Taugt Ihre Fassade für Solarstrom?
Schicken Sie uns Fotos Ihrer Süd- und Westfassade, Ihre Stromrechnung und, falls vorhanden, den Sanierungsplan. Wir sagen Ihnen, wie viel Fläche nutzbar ist, was die Verschattung durch Nachbarhäuser kostet und ob sich der Zeitpunkt mit einer Sanierung koppeln lässt. Kostenlos und unverbindlich.
Veröffentlicht am 8. September 2026. Die Ertragsverhältnisse zwischen Fassade und Dach stammen von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie. Der Vergleichswert von 550 kWh je kWp stammt aus dem Solarmonitor von Swissolar, der abgeleitete Wert von 800 kWh je kWp für eine gut besonnte Südfassade ist unsere Rechnung auf Basis der 85 Prozent und eines üblichen Dachertrags von 950 kWh je kWp. Die Kostengegenüberstellung für 10'000 kWh stammt von CKW. Förderansätze nach Pronovo, Stand 2026, verbindlich ist der Tarifrechner von Pronovo zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Aussagen zu Meldeverfahren und Bewilligung stützen sich auf das revidierte Raumplanungsgesetz und die Raumplanungsverordnung, in Kraft seit 1. Januar 2026; zuständig für Ihren Fall sind Gemeinde und kantonale Stelle. Ertrags- und Amortisationswerte sind Richtwerte und ersetzen keine Planung am konkreten Objekt.