Photovoltaik in der Landwirtschaft: Dach, Förderung, Recht
Auf einem Hof ist die Dachfläche selten das Problem. Entscheidend ist, ob Sie den Strom tagsüber selbst brauchen und was unter den Modulen liegt. Zwei Fragen, die vor jeder Offerte geklärt gehören. Seit Januar 2026 gilt zudem eine revidierte Raumplanungsverordnung, die für Fassaden und für Anlagen ausserhalb der Bauzone neue Regeln bringt.
Lohnt sich Photovoltaik auf einem Landwirtschaftsbetrieb?
In den meisten Fällen ja, aber aus einem anderen Grund als beim Einfamilienhaus. Auf dem Hof stehen grosse Dächer zur Verfügung, dafür sinkt die Förderung je Kilowatt mit zunehmender Anlagengrösse: Die Einmalvergütung liegt 2026 bei rund CHF 360 je kWp bis 30 kWp, CHF 300 zwischen 30 und 100 kWp und CHF 250 darüber. Entscheidend ist deshalb der Eigenverbrauch. Milchbetriebe mit Melkroboter sowie Schweine- und Geflügelhaltungen mit dauernder Lüftung eignen sich besonders gut, reine Ackerbaubetriebe weniger. Der zweite Punkt ist der Dachzustand: Alte Eternitdeckungen können Asbest enthalten, und die Statik älterer Scheunen muss geprüft werden. Beides gehört vor die Offerte, nicht danach. Neu seit Januar 2026: Genügend angepasste Fassadenanlagen sind auch in der Landwirtschaftszone bewilligungsfrei, und das revidierte Raumplanungsgesetz erlaubt freistehende Anlagen auf Kulturland nur, wenn sie den landwirtschaftlichen Interessen nicht schaden und der Produktion einen Vorteil bringen.
Warum Höfe anders rechnen
Beim Einfamilienhaus ist die Dachfläche knapp und der Verbrauch klein. Auf dem Hof ist es umgekehrt: Fläche gibt es reichlich, die Frage ist, wie viel Strom im Betrieb bleibt. Und die beantwortet sich je nach Betriebszweig sehr unterschiedlich.
| Betriebszweig | Wann Strom gebraucht wird | Eignung |
|---|---|---|
| Milchvieh mit Melkroboter | Rund um die Uhr, Milchkühlung und Reinigung tagsüber stark | sehr gut |
| Schweine- und Geflügelhaltung | Lüftung und Fütterung ganzjährig, im Sommer besonders hoch | sehr gut |
| Obst, Gemüse, Beeren mit Kühlung | Kühlung und Bewässerung im Sommer, tagsüber | gut |
| Trocknung, Aufbereitung, Werkstatt | Saisonal und tagsüber, aber unregelmässig | mittel |
| Reiner Ackerbau ohne Tierhaltung | Wenig Grundlast, Spitzen zur Erntezeit | eher gering |
Der Grund ist einfach: Solarstrom fällt tagsüber an. Wer tagsüber Strom braucht, spart den vollen Bezugspreis. Wer einspeist, erhält die Vergütung seines Netzbetreibers, und die liegt praktisch überall deutlich darunter. Zwischen diesen beiden Werten liegt die halbe Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Ein Punkt, der bei Höfen häufiger passt als anderswo: der Zusammenschluss mit dem Wohnhaus, der Betriebsleiterwohnung, dem Stall und allenfalls einer verpachteten Wohnung zu einer gemeinsamen Verbrauchseinheit. Seit 2026 sind zusätzlich lokale Elektrizitätsgemeinschaften möglich, die den Netznutzungstarif für lokal genutzten Strom deutlich senken. Auf einem Hof mit mehreren Gebäuden ist das oft der grössere Hebel als jedes zusätzliche Modul.
Was unter den Modulen liegt
Das grössere Risiko bei landwirtschaftlichen Anlagen liegt nicht in der Technik, sondern im Untergrund. Drei Punkte, die vor der Offerte geklärt gehören und die im Nachhinein teuer werden.
Asbest in älteren Eternitdeckungen
Statik älterer Scheunen und Ställe
Nutzungsdauer des Gebäudes
Die Fassade, neu ohne Bewilligung
Keiner dieser Punkte spricht grundsätzlich gegen eine Anlage. Aber alle drei entscheiden darüber, ob die Anlage jetzt gebaut wird oder erst nach einer Sanierung. Wer die Reihenfolge falsch wählt, montiert zweimal und bezahlt zweimal Gerüst.
Die Förderung sinkt mit der Grösse
Die Einmalvergütung des Bundes ist gestaffelt. Je grösser die Anlage, desto weniger Beitrag entfällt auf das einzelne Kilowatt. Richtwerte für 2026, der genaue Betrag wird bei Pronovo berechnet. Die Ansätze werden jährlich angepasst, zuletzt per April 2025 um je CHF 20 nach unten.
Der Bereich, in dem sich Einfamilienhäuser und kleinere Betriebsgebäude bewegen. Höchster Beitrag je Kilowatt.
Ein typisches Scheunen- oder Stalldach landet hier. Der Beitrag je Kilowatt sinkt, der Gesamtbetrag steigt trotzdem deutlich.
Grosse Betriebe mit mehreren Dächern. Ab dieser Grösse kommen je nach Eigenverbrauch andere Fördermodelle und Auktionen ins Spiel.
Diese Staffelung führt zu einem Missverständnis, das wir oft hören: Weil der Beitrag je Kilowatt sinkt, gelte Grösse als Nachteil. Das Gegenteil stimmt. Auch die Baukosten je Kilowatt sinken mit der Anlagengrösse, und zwar meist stärker als die Förderung. Was wirklich über die Rechnung entscheidet, bleibt der Eigenverbrauch.
Nicht die Förderung entscheidet. Der Eigenverbrauch entscheidet.
Förderung und Finanzierung
Eine schweizweite Sonderförderung nur für Landwirtschaftsbetriebe gibt es nicht. Sie nutzen dieselben Instrumente wie alle anderen, mit zwei Besonderheiten, die sich zu prüfen lohnen.
| Instrument | Wofür |
|---|---|
| KLEIV, kleine Einmalvergütung | Für kleinere Anlagen. Der Beitrag richtet sich an den Investitionskosten vergleichbarer Anlagen und wird nach der Inbetriebnahme ausbezahlt. |
| GREIV, grosse Einmalvergütung | Für grössere Anlagen, wie sie auf Scheunen- und Stalldächern entstehen. Gleiches Prinzip, andere Ansätze und Fristen. |
| HEIV und Auktionen | Für grosse Anlagen ohne oder mit sehr geringem Eigenverbrauch. Relevant, wenn ein Hof praktisch die ganze Produktion einspeist. |
| Kantonale und kommunale Beiträge | Je nach Standort zusätzlich möglich, teils auch über den lokalen Energieversorger. Lohnt sich immer zu prüfen. |
| Parkplatz-Bonus | Seit 2025 gibt es für Überdachungen bisher unbedeckter Parkplatzareale einen Zuschlag von CHF 250 je kW, allerdings erst ab 100 kW Anlagenleistung. Für Höfe mit grossen befestigten Vorplätzen einen Blick wert. |
| Strukturverbesserungen | Landwirtschaftsspezifisch und kantonal geregelt. Besonders zu prüfen, wenn ein Batteriespeicher Teil des Projekts ist. |
| Herkunftsnachweise | Jeder in der Schweiz erzeugte Ökostrom erhält automatisch einen Herkunftsnachweis, der separat vom physischen Strom verkauft werden kann. |
Die erste Besonderheit sind die Strukturverbesserungen. Sie kommen je nach Kanton in Frage, insbesondere wenn ein Batteriespeicher Teil des Projekts ist. Die zweite ist der Steuerabzug: Bei bestehenden Gebäuden lassen sich Investitionen in erneuerbare Energien in der Regel vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wie das bei einem Landwirtschaftsbetrieb genau greift, hängt von der Buchhaltung und der Zuordnung zum Geschäftsvermögen ab. Das gehört mit der Treuhandstelle besprochen, nicht mit dem Solarbetrieb.
Die Ansätze der Einmalvergütung ändern sich periodisch, und das Budget wird jährlich vom Bund festgelegt. Die Zahlen in diesem Beitrag sind Richtwerte zum Zeitpunkt der Publikation. Verbindlich ist der Rechner von Pronovo zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Rechnen Sie eine Anlage nie so, dass sie nur mit dem heutigen Förderansatz aufgeht.
Was auf Fassade und Feld gilt
Auf dem Dach ist die Rechtslage einfach, auf der Kulturfläche nicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine revidierte Raumplanungsverordnung, die einiges klärt und einiges offen lässt. Vier Punkte, die den Unterschied ausmachen.
Auf dem Dach: Meldung statt Bewilligung
An der Fassade: neu bewilligungsfrei
Auf der Kulturfläche: Agri-Photovoltaik
Der Speicher und sein Standort
Unser Rat für die meisten Betriebe bleibt: Beginnen Sie bei den Dächern, dann bei den Südfassaden. Dort ist die Bewilligung einfach, die Statik beurteilbar und die Wirtschaftlichkeit rechenbar. Agri-Photovoltaik hat seit 2026 eine gesetzliche Grundlage, die es vorher nicht gab, und das theoretische Potenzial ist gewaltig: Die ZHAW beziffert es auf rund 56 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. In der Praxis fehlen aber einheitliche Bewilligungsregeln, und die Anlagen kosten je Kilowatt deutlich mehr als eine Dachanlage. Für einen Betrieb, der heute investieren will, ist das Dach nach wie vor der schnellere und sicherere Weg.
Häufige Fragen aus der Landwirtschaft
Lohnt sich Photovoltaik auf dem Scheunendach?
Meistens ja, entscheidend ist aber der Eigenverbrauch und nicht die Fläche. Betriebe mit Milchkühlung, Melkroboter oder dauernder Stallentlüftung nutzen viel Strom tagsüber und profitieren am stärksten. Reine Ackerbaubetriebe ohne Tierhaltung speisen den grossen Teil ein und rechnen entsprechend anders.
Gibt es eine Sonderförderung für Bauernhöfe?
Keine pauschale schweizweite. Landwirtschaftsbetriebe nutzen dieselben Instrumente wie alle: die Einmalvergütung über Pronovo, dazu kantonale und kommunale Beiträge. Speziell zu prüfen sind Strukturverbesserungen, insbesondere wenn ein Batteriespeicher Teil des Projekts ist.
Wie hoch ist die Einmalvergütung bei einer grossen Anlage?
Sie ist gestaffelt und sinkt mit der Anlagengrösse. Als Richtwert gelten rund CHF 360 je kWp bis 30 kWp, CHF 300 zwischen 30 und 100 kWp und CHF 250 darüber. Der genaue Betrag wird bei Pronovo berechnet, und die Ansätze ändern sich periodisch.
Mein Scheunendach ist alt. Geht das trotzdem?
Das hängt vom Material und der Statik ab. Faserzementplatten aus der Zeit vor 1990 können Asbest enthalten und dürfen nicht einfach angebohrt werden. Auch die Tragfähigkeit älterer Konstruktionen muss fachlich beurteilt werden. Steht ohnehin eine Sanierung an, planen Sie beides zusammen.
Braucht es eine Baubewilligung in der Landwirtschaftszone?
Für genügend angepasste Anlagen auf Dächern in der Regel nicht, es genügt die Meldung vor Baubeginn. Seit Januar 2026 gilt das auch für genügend angepasste Fassadenanlagen: Der neue Artikel 32a bis der Raumplanungsverordnung sieht dafür ein Meldeverfahren vor. Anders sieht es bei freistehenden Anlagen über Kulturflächen aus, die bleiben bewilligungspflichtig. Zuständig ist Ihre Gemeinde beziehungsweise die kantonale Stelle.
Lohnt sich eine Solaranlage an der Stallfassade?
Auf vielen Betrieben ja, und seit Januar 2026 ist der Weg dorthin einfacher. Genügend angepasste Fassadenanlagen sind in der Landwirtschaftszone bewilligungsfrei. Der Vorteil liegt im Winterhalbjahr: Die tiefstehende Sonne trifft fast senkrecht auf eine Südfassade, während das Dach flach angestrahlt wird. Ein Stall mit dauernder Lüftung braucht genau dann Strom. Bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden gilt ein Maximalabstand von 20 Zentimetern zur Wand.
Was ist mit Agri-Photovoltaik über den Kulturen?
Seit Anfang 2026 gibt es dafür erstmals eine klare gesetzliche Grundlage. Das revidierte Raumplanungsgesetz erlaubt freistehende Anlagen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche, wenn sie die landwirtschaftlichen Interessen nicht beeinträchtigen und der Produktion einen Vorteil bringen, etwa als Schutz vor Hagel, Hitze oder Starkregen, oder wenn sie Versuchs- und Forschungszwecken dienen. Der Bund hat allerdings darauf verzichtet, eine landesweite Wegleitung zu erlassen, weshalb jeder Kanton eigene Regeln entwickelt. Der Vorteil für die Produktion muss im Einzelfall hergeleitet werden. Für die meisten Betriebe bleiben Dächer und Fassaden der schnellere Weg.
Kann ich Strom mit den Nachbarn teilen?
Ja, und auf einem Hof mit mehreren Gebäuden lohnt es sich besonders. Neben dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch sind seit 2026 lokale Elektrizitätsgemeinschaften möglich, die den Netznutzungstarif für lokal genutzten Strom deutlich senken. Die Bedingungen legt Ihr Netzbetreiber fest.
Wo stelle ich einen Batteriespeicher auf?
Grössere Speicher werden aus Brandschutzgründen oft ausserhalb der Betriebsgebäude platziert, etwa in einem Container. In der Landwirtschaftszone ist die behördliche Praxis dazu noch nicht überall gefestigt. Klären Sie den Standort deshalb früh in der Planung.
Was trägt Ihr Hof?
Schicken Sie uns Fotos Ihrer Dächer und Ihre Stromrechnung. Wir sagen Ihnen, welche Flächen sich eignen, wie hoch der Eigenverbrauch in Ihrem Betriebszweig realistisch ausfällt und was beim Dachzustand vorher geklärt werden muss. Kostenlos und unverbindlich.
Thomas von Arx
Berater Energielösungen, Soltastic Basel GmbH
Aktualisiert am 8. September 2026. Angaben zur Einmalvergütung sind Richtwerte aus publizierten Quellen; die Ansätze werden periodisch angepasst und das Budget jährlich vom Bund festgelegt. Verbindlich ist der Rechner von Pronovo zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Die Aussagen zu Meldeverfahren, Fassadenanlagen und Anlagen ausserhalb der Bauzone stützen sich auf die revidierte Raumplanungsverordnung, in Kraft seit 1. Januar 2026, sowie auf das revidierte Raumplanungsgesetz. Zuständig für Ihren Fall sind Gemeinde und kantonale Stelle, kantonale Wegleitungen zur Agri-Photovoltaik sind teils noch in Erarbeitung. Hinweise zu Asbest und Statik ersetzen keine Materialprüfung und keine Tragwerksbeurteilung. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrer Treuhandstelle, wir sind ein Solarbetrieb.