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Planung und Ablauf

Photovoltaik fürs Einfamilienhaus: Auslegung und Ablauf

Die Montage dauert ein bis drei Tage. Von der ersten Anfrage bis zum ersten eigenen Strom vergehen drei bis sechs Monate. Der Unterschied ist Papier, nicht Handwerk, und wer das vorher weiss, plant entspannter.

Kurz beantwortet

Wie plant man eine Photovoltaikanlage fürs Einfamilienhaus?

Ausgangspunkt ist der Jahresverbrauch, nicht die Dachfläche. Als Faustregel gilt rund 1 kWp installierte Leistung je 1'000 kWh Jahresverbrauch, wobei ein Kilowatt in der Schweiz etwa 900 bis 1'000 kWh im Jahr liefert und rund 4.2 Quadratmeter Modulfläche belegt. Ein Vierpersonenhaushalt ohne Wärmepumpe landet damit bei 6 bis 9 kWp, mit Wärmepumpe bei 10 bis 14 kWp. Entscheidend ist, was in den nächsten fünf Jahren dazukommt. Vom Erstkontakt bis zum ersten eigenen Strom vergehen drei bis sechs Monate, wovon die Montage selbst nur ein bis drei Tage ausmacht. Der Rest sind kantonale Fördergesuche, Anschlussgesuch, Meldung bei der Gemeinde, Materialbeschaffung und Abnahme.

Kapitel 1

Wie gross für ein Einfamilienhaus

Als Ausgangspunkt dient der Jahresverbrauch, abzulesen auf Ihrer Stromrechnung. Die Faustregel lautet rund 1 kWp je 1'000 Kilowattstunden. Ein Kilowatt liefert in der Schweiz etwa 900 bis 1'000 Kilowattstunden im Jahr und belegt rund 4.2 Quadratmeter Modulfläche.

Tabelle 1: Anhaltspunkte für die Anlagengrösse
HaushaltVerbrauchAnlageModulfläche
Zwei Personen, kleines Hausrund 3'000 kWh4 bis 6 kWp17 bis 25 m2
Vier Personen, ohne Wärmepumperund 4'500 kWh6 bis 9 kWp25 bis 38 m2
Mit Wärmepumperund 8'500 kWh10 bis 14 kWp42 bis 59 m2
Mit Wärmepumpe und Elektroautorund 11'000 kWh12 bis 16 kWp50 bis 67 m2

Die Dachfläche in der letzten Spalte ist reine Modulfläche. Rechnen Sie für die Planung rund einen Viertel mehr Dach, weil Randabstände, Kamine, Dachfenster und Wartungswege Platz brauchen. Ein Satteldach mit 60 Quadratmetern Fläche pro Seite trägt also nicht 13, sondern eher 10 bis 11 Kilowatt.

Die wichtigste Frage ist nicht Ihr heutiger Verbrauch, sondern der in fünf Jahren. Kommt eine Wärmepumpe, ein Elektroauto oder beides dazu, verdoppelt sich der Verbrauch schnell. Eine Anlage nachträglich zu erweitern ist möglich, kostet aber ein zweites Mal Gerüst, Anfahrt und Anmeldung. Planen Sie deshalb mit dem Verbrauch, den Sie erwarten, nicht mit dem, den Sie haben.

Kapitel 2

Womit man anfangen sollte

Die meisten Gespräche beginnen mit der Frage nach den Modulen. Das ist verständlich, weil Module das Einzige sind, was man sieht. Für das Ergebnis ist es die unwichtigste Frage.

Sinnvoll ist die umgekehrte Reihenfolge. Zuerst der Verbrauch: Wie viel, wann, und was kommt dazu? Dann das Dach: Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Zustand der Eindeckung. Dann die Auslegung: Wie viele Kilowatt, wo genau, mit welchem Wechselrichter. Erst danach die Frage, welches Fabrikat auf die Schienen kommt.

Ein Punkt, der in dieser Reihenfolge früh auftaucht und später teuer wird: der Zustand des Dachs. Eine Anlage hält fünfundzwanzig Jahre. Wenn die Eindeckung in zehn Jahren fällig ist, muss die Anlage dafür abgebaut und wieder montiert werden. Sanieren Sie in diesem Fall zuerst, dann bauen Sie einmal statt dreimal. Dasselbe gilt seit Januar 2026 für die Fassade: Steht ohnehin eine Fassadensanierung an, gehört die Frage nach Modulen an der Südwand in dieselbe Planung, weil Gerüst und Baustelle nur einmal anfallen.

Kapitel 3

Drei Zeiträume, die man kennen sollte

Der Teil, den sich alle vorstellen, ist der kürzeste. Wer das vorher weiss, ärgert sich während der Wartezeit weniger.

3 bis 6 MonateVon der Anfrage zum Strom

Anschlussgesuch, Meldung bei der Gemeinde, Materialbeschaffung, Terminplanung, Abnahme. Der grösste Teil davon ist Warten auf Dritte.

1 bis 3 TageMontage auf dem Dach

Der sichtbare Teil. Zwei bis vier Personen, Gerüst steht meist etwas länger. Was danach kommt, ist Elektroarbeit im Haus.

25 JahreBetrieb

So lange läuft die Anlage. Der Wechselrichter wird in dieser Zeit einmal getauscht, die Module bleiben.

Wer im Frühling anfragt, hat im Sommer Strom. Wer im Herbst anfragt, meist im Frühling. Das ist kein Grund zur Eile, aber ein Grund, nicht erst zu starten, wenn die Stromrechnung schmerzt. Die Anlage produziert erst, wenn sie hängt, und bis dahin dauert es länger als drei Tage.

Die Wartezeit ist Papier, nicht Handwerk.

Kapitel 4

Von der Idee zum Strom

Neun Schritte, mit realistischen Dauern. Die Werte gelten für ein normales Einfamilienhaus ohne Komplikationen. Verzögerungen entstehen fast immer bei Schritt vier und sechs.

Tabelle 2: Ablauf und realistische Dauern
SchrittWerDauer
Erstberatung und DachbesichtigungBetrieb1 bis 2 Wochen
Offerte, Vergleich, EntscheidSie1 bis 3 Wochen
Kantonales oder kommunales FördergesuchSie, mit Unterstützungvor Baubeginn, sonst verfallen
Anschlussgesuch beim NetzbetreiberBetrieb2 bis 8 Wochen
Meldung bei der GemeindeBetriebmindestens 30 Tage vor Baubeginn
Material bestellen, Termin planenBetrieb2 bis 8 Wochen
Gerüst, Montage, ElektroanschlussBetrieb1 bis 3 Tage
Inbetriebnahme, Zählerwechsel, AbnahmeBetrieb und Netzbetreiber1 bis 4 Wochen
Gesuch Einmalvergütung bei PronovoBetrieb oder SieAuszahlung meist innert eines Jahres
Total bis zum ersten eigenen Stromrund 3 bis 6 Monate

Was Sie beschleunigen können: Ihre eigene Entscheidungszeit und die Vollständigkeit der Unterlagen. Was Sie nicht beschleunigen können: die Bearbeitung beim Netzbetreiber und die dreissigtägige Frist bei der Gemeinde. Ein Betrieb, der Ihnen vier Wochen von der Anfrage bis zum Strom verspricht, hat entweder sehr leere Auftragsbücher oder etwas vergessen. Beachten Sie besonders Schritt drei: Kantonale und kommunale Förderbeiträge verlangen das Gesuch fast immer, bevor gebaut wird. Wer diesen Schritt überspringt, verliert diesen Topf unwiederbringlich, während die Einmalvergütung des Bundes erst nach der Inbetriebnahme beantragt wird.

Kapitel 5

Meldung und Bewilligung

Der häufigste Irrtum lautet, es brauche eine Baubewilligung. In den meisten Fällen braucht es das nicht, sondern eine Meldung. Drei Punkte, die den Unterschied ausmachen.

01

Meldepflicht statt Bewilligungspflicht

Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind nach Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes bewilligungsfrei, müssen der zuständigen Behörde aber vor Baubeginn gemeldet werden. Die Frist beträgt in der Regel dreissig Tage. Angepasst heisst vereinfacht: die Anlage folgt der Dachform und springt optisch nicht heraus. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dieselbe Erleichterung dank dem neuen Artikel 32a bis der Raumplanungsverordnung auch für genügend angepasste Fassadenanlagen.
02

Ausnahmen bei Schutzobjekten

Bei Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung sowie in Ortsbildschutzzonen gilt die Erleichterung nicht. Dort braucht es ein ordentliches Verfahren, oft mit Stellungnahme der Denkmalpflege. Das kostet Zeit und manchmal Gestaltungsfreiheit, macht eine Anlage aber selten unmöglich.
03

Das Anschlussgesuch ist etwas anderes

Unabhängig vom Baurecht verlangt Ihr Netzbetreiber ein technisches Anschlussgesuch, eingereicht von einem konzessionierten Elektroinstallateur. Darin stehen Leistung, Wechselrichter und Anschlusspunkt. Ohne dieses Gesuch gibt es keine Inbetriebnahme und keine Vergütung für eingespeisten Strom. Neu seit Januar 2026: Artikel 17c des Stromversorgungsgesetzes hält fest, dass die Flexibilität Ihrer Anlage Ihnen gehört. Wer sie netzdienlich nutzen will, braucht einen Vertrag und muss vergüten. Ohne Entschädigung darf der Netzbetreiber nur höchstens drei Prozent der Jahreseinspeisung abregeln oder bei einer akuten Gefährdung eingreifen.

Was in Ihrem Fall gilt, klärt ein Anruf bei der Gemeinde oder die Bauverwaltung Ihres Kantons. Ein eingespielter Betrieb macht das für Sie und weiss, welche Gemeinden welche Formulare wollen. Fragen Sie in der Offerte ausdrücklich nach, ob Meldung und Anschlussgesuch enthalten sind.

Kapitel 6

Häufige Fragen zur Anlage am Einfamilienhaus

Wie gross muss die Anlage für ein Einfamilienhaus sein?

Als Faustregel rund 1 kWp je 1'000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Ein Vierpersonenhaushalt ohne Wärmepumpe liegt damit bei 6 bis 9 kWp, mit Wärmepumpe bei 10 bis 14 kWp, mit Wärmepumpe und Elektroauto bei 12 bis 16 kWp. Ein Kilowatt belegt rund 4.2 Quadratmeter Modulfläche.

Wie viel Dachfläche brauche ich?

Rechnen Sie 4.2 Quadratmeter Modulfläche je Kilowatt und zusätzlich rund einen Viertel mehr Dach für Randabstände, Kamine, Dachfenster und Wartungswege. Eine 10-kWp-Anlage braucht also rund 42 Quadratmeter Module und etwa 52 Quadratmeter nutzbare Dachfläche.

Wie lange dauert es von der Anfrage bis zum Strom?

Rund drei bis sechs Monate. Die Montage selbst dauert nur ein bis drei Tage. Der Rest verteilt sich auf Beratung, Offerte, Anschlussgesuch beim Netzbetreiber, Meldung bei der Gemeinde mit dreissigtägiger Frist, Materialbeschaffung sowie Inbetriebnahme und Abnahme.

Braucht eine Solaranlage eine Baubewilligung?

In der Regel nicht. Genügend angepasste Anlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind nach Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes bewilligungsfrei, müssen der Behörde aber vor Baubeginn gemeldet werden, üblicherweise dreissig Tage im Voraus. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dasselbe für genügend angepasste Fassadenanlagen. Ausnahmen gelten bei Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung.

In welcher Reihenfolge stelle ich die Gesuche?

Kantonale und kommunale Förderbeiträge zuerst, und zwar vor Baubeginn. Diese Gesuche verlangen fast immer, dass noch nicht gebaut wurde, und der Beitrag ist danach unwiederbringlich verloren. Die Einmalvergütung des Bundes über Pronovo läuft umgekehrt: Sie wird bei Anlagen unter 100 kW erst nach der Inbetriebnahme angemeldet. Der Steuerabzug folgt in der Steuererklärung der Periode, in der Sie die Rechnung bezahlt haben.

Womit sollte ich bei der Planung anfangen?

Mit dem Verbrauch, nicht mit den Modulen. Wie viel Strom brauchen Sie, wann, und was kommt in den nächsten fünf Jahren dazu? Danach folgen Dach, Auslegung und Wechselrichter. Die Frage nach dem Modulfabrikat kommt zuletzt und entscheidet am wenigsten.

Was ist, wenn das Dach bald saniert werden muss?

Dann sanieren Sie zuerst. Eine Anlage läuft fünfundzwanzig Jahre. Steht die Eindeckung in zehn Jahren an, muss die Anlage dafür abgebaut und wieder montiert werden, was Gerüst und Arbeit ein zweites Mal kostet. Bei einer Sanierung lohnt sich zudem der Vergleich zwischen Aufdach und Indach.

Was passiert bei Verschattung durch Bäume oder Nachbarhäuser?

Teilverschattung senkt den Ertrag, macht eine Anlage aber selten unmöglich. Mit Leistungsoptimierern oder einer geschickten Aufteilung der Strings lässt sich der Verlust begrenzen. Wichtig ist, die Verschattung vor der Auslegung zu erfassen und nicht erst nach der Montage festzustellen.

Lohnt sich eine Anlage auch auf einem Ostwestdach?

Ja, oft sogar besser als gedacht. Ein Ostwestdach liefert insgesamt etwas weniger als ein Süddach, verteilt den Ertrag aber gleichmässiger über den Tag. Das erhöht den Eigenverbrauch, und der ist heute mehr wert als die reine Jahresproduktion.

Kann ich die Fassade in die Planung einbeziehen?

Seit dem 1. Januar 2026 einfacher als vorher, weil genügend angepasste Fassadenanlagen bewilligungsfrei geworden sind. Eine Südfassade liefert übers Jahr rund 85 Prozent des Ertrags einer gleich grossen Dachfläche, von Oktober bis März aber rund 40 Prozent mehr. Für ein Einfamilienhaus mit Wärmepumpe ist das interessant, weil der Winterbedarf und die Fassadenproduktion zusammenfallen. Wirtschaftlich wird es vor allem, wenn ohnehin eine Fassadensanierung ansteht.

Wie gross wird es auf Ihrem Dach?

Schicken Sie uns ein Foto Ihres Dachs und Ihre Stromrechnung. Sie erhalten eine Auslegung mit Anlagengrösse, Ertragsprognose und einem realistischen Zeitplan bis zur Inbetriebnahme. Kostenlos und unverbindlich.

Ihr Ansprechpartner
Thomas von Arx, Berater Energielösungen bei Soltastic Basel

Thomas von Arx

Berater Energielösungen, Soltastic Basel GmbH

Transparenzhinweis

Aktualisiert am 9. September 2026. Angaben zu Anlagengrössen, Erträgen und Flächenbedarf sind Faustregeln und Richtwerte für typische Schweizer Einfamilienhäuser; massgebend ist die Planung am konkreten Objekt. Die Dauern im Ablauf beruhen auf Erfahrungswerten und können je nach Netzbetreiber, Gemeinde und Auftragslage abweichen. Angaben zu Meldepflicht und Bewilligung stützen sich auf Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes und die revidierte Raumplanungsverordnung, in Kraft seit 1. Januar 2026; zuständig für Ihren Fall ist Ihre Gemeinde beziehungsweise die kantonale Bauverwaltung. Die Aussagen zur netzdienlichen Flexibilität beruhen auf Artikel 17c des Stromversorgungsgesetzes und den Artikeln 19a bis 19d der Stromversorgungsverordnung. Verbindlich sind zudem die Werkvorschriften Ihres Netzbetreibers.