Zum Inhalt springen
Förderung und Gesuche

Förderung für Solaranlagen: Töpfe, Fristen, Reihenfolge

Die Schweizer Solarförderung ist gestapelt: Bund, Kanton, Gemeinde, teils das lokale Werk, dazu der Steuerabzug und drei Boni, die kaum jemand kennt. Der teuerste Fehler ist nicht die falsche Anlage, sondern die falsche Reihenfolge der Gesuche.

Kurz beantwortet

Welche Förderung gibt es für Solaranlagen in der Schweiz?

Die Grundlage bildet die Einmalvergütung des Bundes, abgewickelt über Pronovo. Sie besteht aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag je Kilowatt und deckt höchstens 30 Prozent der massgeblichen Investitionskosten einer Referenzanlage. Für ein Einfamilienhaus liegt der Leistungsbeitrag bei rund CHF 360 je kWp. Dazu kommen drei Boni: der Neigungswinkelbonus für Anlagen ab 75 Grad, seit 2025 CHF 400 je kW für integrierte und CHF 200 für angebaute Anlagen, sowie der Parkflächenbonus und der neue Winterstrombonus, beide ab 100 kW. Dazu kommen je nach Standort kantonale und kommunale Beiträge sowie der Steuerabzug bei bestehenden Gebäuden. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Einmalvergütung für kleine Anlagen wird nach der Inbetriebnahme beantragt, kantonale und kommunale Beiträge dagegen häufig vor Baubeginn.

Kapitel 1

Wer was bezahlt

In der Schweiz gibt es keine einzelne Solarförderung, sondern mehrere Ebenen, die sich addieren. Was Sie tatsächlich erhalten, hängt deshalb weniger von der Anlage ab als von der Postleitzahl.

Tabelle 1: Förderebenen und Zeitpunkt des Gesuchs
EbeneWas Sie erhaltenGesuch
Bund, über PronovoEinmalvergütung, gestaffelt nach Leistungnach Inbetriebnahme
KantonZusätzliche Beiträge, je nach Programmhäufig vor Baubeginn
GemeindeEigene Programme, oft begrenztes Budgethäufig vor Baubeginn
Lokales EnergieversorgungsunternehmenVereinzelt eigene Beiträge oder Aktionenunterschiedlich
SteuernAbzug bei bestehenden Gebäudenin der Steuererklärung

Nur die erste Zeile gilt überall gleich. Alles darunter unterscheidet sich von Kanton zu Kanton und teils von Gemeinde zu Gemeinde. Zwei Nachbargemeinden können bei identischer Anlage mehrere tausend Franken auseinanderliegen, allein wegen kommunaler Programme.

Die Einmalvergütung wird nicht aus Steuergeldern bezahlt, sondern aus dem Netzzuschlag, den alle Stromkonsumenten über die Rechnung entrichten. Er beträgt höchstens 2.3 Rappen je Kilowattstunde und erscheint in Ihrer Stromrechnung unter den Abgaben. Wer eine Anlage baut, holt sich damit einen Teil dessen zurück, was er ohnehin schon bezahlt hat.

Kapitel 2

Die Einmalvergütung des Bundes

Sie ist der einzige Topf, auf den sich jede Bauherrschaft in der Schweiz verlassen kann. Abgewickelt wird sie über Pronovo, die Vollzugsstelle des Bundes. Sie deckt höchstens 30 Prozent der massgeblichen Investitionskosten einer Referenzanlage und besteht aus einem Grundbeitrag je Anlage und einem Leistungsbeitrag je Kilowatt.

Tabelle 2: Verfahren, Richtwerte und Boni der Einmalvergütung
LeistungsbereichRichtwert je kWp
KLEIV, unter 100 kWLeistungsbeitrag rund CHF 360 je kWp, Gesuch erst nach Inbetriebnahme
GREIV, ab 100 kWtieferer Ansatz, dafür Förderzusage schon vor dem Bau möglich
HEIV, Anlagen ohne Eigenverbrauch2 bis 149.99 kW mit festem Beitrag, darüber über Auktionen
Neigungswinkelbonus, ab 75 GradCHF 400 je kW integriert, CHF 200 je kW angebaut oder freistehend
Parkflächenbonus, ab 100 kWCHF 250 je kW auf bisher unüberdachten Parkplatzarealen
Winterstrombonus, ab 100 kWneu seit 2026, ab 500 kWh je kW im Winterhalbjahr

Der Beitrag wird tranchenweise gerechnet, und massgebend ist immer der Tarifrechner von Pronovo zum Zeitpunkt der Anmeldung, nicht die Zahl aus einer Offerte. Die Ansätze ändern sich: Auf den 1. April 2025 hat Pronovo die Leistungsbeiträge bis 30 kW und ab 100 kW um je CHF 20 gesenkt, gleichzeitig erhalten grosse Anlagen ab 100 kW neu den höheren Tarif für integrierte Anlagen. Bei Anlagen unter 5 kW entfällt der Grundbeitrag seit 2024, weshalb sich sehr kleine Anlagen fördertechnisch selten lohnen.

Drei Boni werden regelmässig übersehen. Der Neigungswinkelbonus für Anlagen ab 75 Grad Neigung wurde auf den 1. Januar 2025 stark erhöht, von CHF 250 auf 400 je kW für integrierte und von CHF 100 auf 200 für angebaute Anlagen. Er betrifft vor allem Fassaden. Der Parkflächenbonus bringt seit 2025 CHF 250 je kW für Überdachungen bisher unbedeckter Parkplätze, ab 100 kW. Und seit dem 1. Januar 2026 ersetzt der Winterstrombonus den früheren Höhenbonus: Anlagen ab 100 kW mit einem spezifischen Winterertrag über 500 kWh je kW erhalten mehr, gerechnet über drei gemittelte Winterhalbjahre. Wichtig: Winterstrombonus und Neigungswinkelbonus lassen sich nicht kombinieren. Zwischen Anmeldung und Auszahlung liegt zudem Zeit, je nach Andrang mehrere Monate bis rund ein Jahr. Rechnen Sie die Anlage nie so, dass sie nur mit dem heutigen Förderansatz aufgeht.

Kapitel 3

Drei Zeitpunkte, drei Töpfe

Hier liegt der Fehler, der am meisten Geld kostet, und er hat nichts mit Technik zu tun.

VorherKanton und Gemeinde

Viele kantonale und kommunale Programme verlangen das Gesuch vor Baubeginn. Wer schon montiert hat, erhält nichts mehr. Dieser Topf ist der einzige, den man unwiederbringlich verlieren kann.

NachherEinmalvergütung des Bundes

Bei Anlagen unter 100 kW wird sie erst nach der Inbetriebnahme angemeldet, mit Messprotokoll, Sicherheitsnachweis und Anlagedaten. Vorher geht es gar nicht. Bei Anlagen ab 100 kW ist es umgekehrt: Dort kann die Förderzusage schon vor dem Bau vorliegen.

Im FolgejahrSteuerabzug

Geltend gemacht in der Steuererklärung der Periode, in der die Rechnung bezahlt wurde. Bei bestehenden Gebäuden, beim Neubau in der Regel nicht.

Die beiden ersten Töpfe laufen also gegenläufig. Das ist der Grund, warum ein sauberer Ablauf mit dem Gesuch beginnt und nicht mit der Bestellung. Ein eingespielter Betrieb klärt vor der Offerte ab, welche Programme in Ihrer Gemeinde gelten und welche Fristen daran hängen. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Die eine Förderung beantragt man vorher, die andere nachher.

Kapitel 4

Kantone, Gemeinden und Werke

Diese Ebene ist der Grund, warum pauschale Förderaussagen im Internet nichts taugen. Was gilt, entscheidet Ihre Gemeinde, und die Programme ändern sich, sobald das Jahresbudget aufgebraucht ist.

01

Wo Sie nachschauen

Die zentrale Anlaufstelle ist das Portal energiefranken.ch, das kantonale und kommunale Programme nach Postleitzahl auflistet. Ergänzend die Energiefachstelle Ihres Kantons und die Website Ihrer Gemeinde. Ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung klärt oft mehr als eine Stunde Suchen.
02

Was ein Gesuch meist verlangt

Offerte oder Kostenvoranschlag, Angaben zur Anlagenleistung, Grundbuchdaten und häufig die Bestätigung, dass noch nicht gebaut wurde. Manche Programme verlangen zusätzlich einen Gebäudeenergieausweis. Das alles braucht Zeit, deshalb gehört es an den Anfang.
03

Wer das Gesuch stellt

In der Regel die Eigentümerschaft, nicht der Solarbetrieb. Viele Betriebe helfen beim Ausfüllen und liefern die technischen Angaben, unterschreiben müssen aber Sie. Klären Sie in der Offerte, wer welchen Teil übernimmt.

Als Beispiel, wie unterschiedlich solche Programme aussehen: Basel-Stadt fördert Solaranlagen über die Aktion Solarkraftwerk mit bis zu 40 Prozent der Investition, mit einem Mindestbeitrag und teils der Auflage eines Gebäudeenergieausweises ab einer gewissen Summe. Andere Kantone arbeiten mit festen Beträgen je Kilowatt, wieder andere haben gar kein eigenes Programm. Verlassen Sie sich deshalb nie auf eine Zahl, die für einen anderen Kanton gilt.

Kommunale Programme haben oft ein festes Jahresbudget. Ist es ausgeschöpft, gibt es bis zum nächsten Januar nichts mehr, auch wenn das Programm formal weiterläuft. Wer im Herbst plant, sollte diese Frage ausdrücklich stellen. Manchmal lohnt es sich, den Baustart um wenige Wochen zu verschieben.

Kapitel 5

Fünf Fehler, die Geld kosten

Alle fünf begegnen uns regelmässig, und alle lassen sich mit einer halben Stunde Vorbereitung vermeiden. Der sechste ist neu dazugekommen, seit es die Boni gibt.

01

Zuerst bauen, dann Gesuche stellen

Der teuerste Fehler. Kantonale und kommunale Beiträge setzen häufig voraus, dass bei Gesuchseingang noch nicht gebaut wurde. Diese Beiträge sind danach unwiederbringlich verloren, während die Einmalvergütung des Bundes bestehen bleibt.
02

Mit einem Fremdkanton rechnen

Förderzahlen aus Ratgebern stammen oft aus einem anderen Kanton oder gar aus Deutschland. Zwei Nachbargemeinden können mehrere tausend Franken auseinanderliegen. Prüfen Sie immer Ihre eigene Postleitzahl.
03

Die Einmalvergütung als sichere Zahl einsetzen

Ansätze und Jahresbudget werden periodisch angepasst, zuletzt per April 2025 nach unten, und zwischen Anmeldung und Auszahlung können mehrere Monate bis rund ein Jahr liegen. Eine Anlage, die nur mit dem heutigen Förderansatz aufgeht, ist zu knapp gerechnet.
04

Den Steuerabzug vergessen

Bei bestehenden Gebäuden lässt sich die Investition nach Abzug der Förderung in der Regel vom steuerbaren Einkommen abziehen. Je nach Grenzsteuersatz ist dieser Effekt grösser als die Einmalvergütung selbst. Beim Neubau gilt er in der Regel nicht.
05

Die Unterlagen nicht aufbewahren

Für die Anmeldung bei Pronovo brauchen Sie Anlagedaten, Inbetriebnahmeprotokoll, Sicherheitsnachweis und Rechnungen. Für den Steuerabzug dieselben Belege, teils Jahre später. Legen Sie beim Bau einen Ordner an, digital oder auf Papier, und halten Sie alles zusammen.
06

Die Boni nicht prüfen

Wer eine Fassade mitbaut, hat Anspruch auf den Neigungswinkelbonus ab 75 Grad Neigung, seit 2025 CHF 400 je kW bei integrierten und CHF 200 bei angebauten Anlagen. Wer einen grossen Parkplatz überdacht, auf den Parkflächenbonus von CHF 250 je kW ab 100 kW. Diese Beträge fallen nicht automatisch an, sie gehören in die Anmeldung.

Zusammengefasst: Die Förderung ist kein Bonus am Schluss, sondern ein Teil der Planung. Wer sie erst behandelt, wenn die Anlage läuft, hat einen Teil davon bereits verschenkt.

Kapitel 6

Häufige Fragen zur Förderung

Welche Förderung gibt es für Solaranlagen in der Schweiz?

Die Einmalvergütung des Bundes über Pronovo gilt überall. Dazu kommen je nach Standort kantonale und kommunale Beiträge, teils Programme des lokalen Energieversorgers, sowie der Steuerabzug bei bestehenden Gebäuden. Was Sie erhalten, hängt stark von Ihrer Postleitzahl ab.

Wie hoch ist die Einmalvergütung?

Sie besteht aus einem Grundbeitrag je Anlage und einem Leistungsbeitrag je Kilowatt und deckt höchstens 30 Prozent der massgeblichen Investitionskosten einer Referenzanlage. Für eine Anlage am Einfamilienhaus liegt der Leistungsbeitrag bei rund CHF 360 je kWp, bei grösseren Anlagen tiefer. Bei Anlagen unter 5 kW entfällt der Grundbeitrag seit 2024. Massgebend ist der Tarifrechner von Pronovo zum Zeitpunkt der Anmeldung, die Ansätze wurden zuletzt per April 2025 gesenkt.

Welche Boni gibt es zusätzlich zur Einmalvergütung?

Drei. Der Neigungswinkelbonus für Anlagen ab 75 Grad Neigung wurde auf den 1. Januar 2025 erhöht und beträgt CHF 400 je kW für integrierte und CHF 200 je kW für angebaute oder freistehende Anlagen. Er betrifft vor allem Fassaden. Der Parkflächenbonus bringt CHF 250 je kW für Überdachungen bisher unbedeckter Parkplatzareale ab 100 kW. Und seit dem 1. Januar 2026 ersetzt der Winterstrombonus den früheren Höhenbonus, für Anlagen ab 100 kW mit einem spezifischen Winterertrag über 500 kWh je kW.

Was ist der Winterstrombonus?

Eine neue Förderung seit dem 1. Januar 2026, die den früheren Höhenbonus ablöst. Anlagen ab 100 kW erhalten mehr, wenn ihr spezifischer Stromertrag im Winterhalbjahr über 500 kWh je kW liegt. Gerechnet wird über drei volle Winterhalbjahre gemittelt. Wichtig: Der Winterstrombonus lässt sich nicht mit dem Neigungswinkelbonus kombinieren. Wer eine steile Fassade oder eine alpine Anlage plant, muss also rechnen, welcher der beiden mehr bringt.

Wann muss ich das Gesuch stellen?

Das kommt auf den Topf an, und genau darin liegt die Falle. Die Einmalvergütung des Bundes wird nach der Inbetriebnahme angemeldet. Kantonale und kommunale Beiträge verlangen das Gesuch dagegen häufig vor Baubeginn. Wer zuerst baut, verliert den zweiten Topf.

Wo finde ich die Förderung für meine Gemeinde?

Das Portal energiefranken.ch listet kantonale und kommunale Programme nach Postleitzahl auf. Ergänzend hilft die Energiefachstelle Ihres Kantons und ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung. Verlassen Sie sich nicht auf Förderzahlen aus Ratgebern, die einen anderen Kanton meinen.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Je nach Andrang mehrere Monate bis rund ein Jahr nach der Anmeldung. Planen Sie die Finanzierung deshalb so, dass die Anlage auch ohne den Beitrag bezahlt werden kann. Rechnen Sie eine Anlage auch nie so, dass sie nur mit dem heutigen Förderansatz aufgeht.

Wer bezahlt die Einmalvergütung?

Nicht der Steuerzahler, sondern alle Stromkonsumenten über den Netzzuschlag von höchstens 2.3 Rappen je Kilowattstunde. Er steht in Ihrer Stromrechnung unter den Abgaben. Wer eine Anlage baut, holt sich einen Teil davon zurück.

Kann ich die Solaranlage von den Steuern abziehen?

Bei bestehenden Gebäuden in der Regel ja, abzugsfähig ist die Investition nach Abzug der Förderung. Beim Neubau gilt der Abzug in der Regel nicht. Die Praxis unterscheidet sich zwischen den Kantonen. Klären Sie Ihren Fall mit der kantonalen Steuerverwaltung.

Wer stellt die Gesuche, ich oder der Solarbetrieb?

Unterschreiben müssen in der Regel Sie als Eigentümerschaft. Viele Betriebe liefern die technischen Angaben und helfen beim Ausfüllen, gerade bei der Anmeldung bei Pronovo. Klären Sie in der Offerte ausdrücklich, wer welchen Teil übernimmt.

Welche Töpfe gelten bei Ihnen?

Nennen Sie uns Ihre Adresse und die geplante Anlagengrösse. Sie erhalten eine Übersicht der Förderungen, die in Ihrer Gemeinde tatsächlich gelten, mit den Fristen und der richtigen Reihenfolge der Gesuche. Kostenlos und unverbindlich.

Ihr Ansprechpartner
Thomas von Arx, Berater Energielösungen bei Soltastic Basel

Thomas von Arx

Berater Energielösungen, Soltastic Basel GmbH

Transparenzhinweis

Aktualisiert am 9. September 2026. Angaben zur Einmalvergütung und zu den Boni stützen sich auf Pronovo und die Energieförderungsverordnung, Anhang 2.1. Ansätze und Jahresbudget werden periodisch angepasst, zuletzt per 1. April 2025; verbindlich ist der Tarifrechner von Pronovo zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Der Winterstrombonus gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2026. Aussagen zu kantonalen und kommunalen Programmen, einschliesslich des genannten Basler Beispiels, geben den Stand der Publikation wieder und können sich jederzeit ändern oder budgetbedingt ausgesetzt werden; verbindlich sind die Bedingungen der jeweiligen Stelle. Angaben zum Steuerabzug geben die allgemeine Regel wieder, die kantonale Praxis unterscheidet sich. Wir sind ein Solarbetrieb und keine Steuerberatung.