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Offerten prüfen

Solaranlagen vergleichen: Offerten richtig prüfen

Wer drei Offerten nebeneinanderlegt, vergleicht meistens drei verschiedene Anlagen zu drei verschiedenen Lieferumfängen. Erst wenn beides gleich ist, sagt der Preis etwas aus.

Kurz beantwortet

Wie vergleiche ich Offerten für eine Solaranlage?

In drei Schritten. Erstens: Prüfen Sie, ob alle Offerten dieselbe Anlagengrösse vorschlagen. Bietet der eine 8 Kilowatt Peak und der andere 11, vergleichen Sie zwei verschiedene Projekte, und weder der Totalpreis noch der Preis je Kilowatt sagt etwas aus. Zweitens: Rechnen Sie jede Offerte auf Franken je Kilowatt Peak um, inklusive Mehrwertsteuer und vor Abzug der Förderung. Drittens: Legen Sie die Positionslisten nebeneinander und prüfen Sie, was in der günstigeren fehlt. Der Unterschied liegt fast nie im Modul, sondern bei Gerüst, Elektroinstallation, Anmeldungen und den bauseitigen Leistungen, die Sie selbst erledigen müssen. Positionen mit 0.00 Franken sind nicht gratis, sondern Ihre Aufgabe. Seit 2026 kommen drei Prüfpunkte dazu: die ESTI-Zulassung für die Elektroarbeiten, die Reihenfolge der Fördergesuche und die Umsetzung der 70-Prozent-Einspeiseregel.

Kapitel 1

Warum zwei Offerten nie vergleichbar sind

Jeder Betrieb legt eine Anlage anders aus. Der eine belegt das ganze Dach, der andere richtet sich nach Ihrem Verbrauch, der dritte lässt die verschattete Ecke weg. Schon damit stehen drei verschiedene Anlagengrössen auf dem Tisch, und ein Vergleich der Totalpreise ist sinnlos.

Dazu kommt der Lieferumfang. Die eine Offerte enthält Gerüst, Zählerwechsel und alle Anmeldungen, die andere nennt dieselben Punkte als bauseitige Leistung. Beide Dokumente sehen gleich professionell aus, aber sie beschreiben unterschiedlich viel Arbeit.

Der dritte Unterschied ist die Darstellung. Manche Offerten weisen den Preis vor Mehrwertsteuer aus, andere danach. Manche ziehen die Einmalvergütung bereits ab, andere nicht. Zwischen dem grössten und dem kleinsten ausgewiesenen Betrag derselben Anlage können so leicht zwanzig Prozent liegen, ohne dass sich am Projekt etwas ändert.

Bevor Sie überhaupt vergleichen, sollten Sie entscheiden, welche Anlage Sie wollen. Sonst vergleichen Sie nicht Anbieter, sondern Auslegungen. Legen Sie eine Zielgrösse fest, holen Sie für diese Grösse Offerten ein und lassen Sie sich Abweichungen begründen. Eine gute Begründung ist ein Qualitätszeichen, eine ausweichende Antwort ein Warnsignal.

Kapitel 2

In drei Schritten vergleichbar machen

Eine halbe Stunde am Küchentisch genügt. Danach wissen Sie, welche Offerte tatsächlich günstiger ist und welche nur so aussieht.

01

Auf dieselbe Anlagengrösse bringen

Notieren Sie zu jeder Offerte die Leistung in Kilowatt Peak. Weichen die Grössen ab, fragen Sie nach: Warum diese Grösse, welche Dachflächen wurden weggelassen und weshalb. Erst wenn Sie sich für eine Zielgrösse entschieden haben, ergibt der nächste Schritt Sinn.
02

Auf dieselbe Einheit umrechnen

Teilen Sie den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und vor Abzug der Förderung durch die Leistung in Kilowatt Peak. Diese eine Zahl macht Offerten unterschiedlicher Grösse vergleichbar. Zur Einordnung: In der Schweiz liegen schlüsselfertige Anlagen 2026 bei CHF 1'600 bis 3'200 je Kilowatt Peak.
03

Die Positionslisten abgleichen

Schreiben Sie die Positionen der ausführlichsten Offerte untereinander und haken Sie bei den anderen ab, was fehlt. Die Prüfliste weiter unten hilft dabei. Fehlt eine Position, fragen Sie schriftlich nach, ob sie enthalten ist oder nachträglich verrechnet wird.

Erfahrungsgemäss verschwindet nach diesen drei Schritten der grosse Teil des Preisunterschieds. Was übrig bleibt, ist der eigentliche Vergleich: Qualität der Komponenten, Umfang der Garantien und die Frage, wem Sie zutrauen, in zehn Jahren noch da zu sein, wenn der Wechselrichter ausfällt.

Kapitel 3

Drei Grössen, die vorher gleich sein müssen

Solange eine dieser drei Grössen abweicht, vergleichen Sie nicht Preise, sondern Projekte.

kWpDieselbe Anlagengrösse

Acht Kilowatt gegen elf Kilowatt ist kein Preisvergleich. Legen Sie zuerst fest, welche Grösse Sie wollen, und holen Sie dafür Offerten ein.

CHF/kWpDieselbe Einheit

Inklusive Mehrwertsteuer, vor Abzug der Förderung. Erst diese Zahl macht unterschiedlich grosse Anlagen vergleichbar.

Der UmfangDieselbe Positionsliste

Hier steckt fast immer die Differenz. Gerüst, Elektroinstallation, Zählerwechsel, Anmeldungen und alles, was als bauseitige Leistung deklariert ist.

Der dritte Punkt ist der wichtigste und der am schlechtesten sichtbare. Eine Position, die in der einen Offerte 2'500 Franken kostet und in der anderen als bauseitige Leistung mit 0.00 Franken erscheint, ist nicht günstiger. Sie ist nur nicht bestellt.

Die günstigste Offerte ist meistens die unvollständigste.

Kapitel 4

Die Prüfliste für jede Offerte

Achtzehn Positionen, die in einer vollständigen Offerte auftauchen sollten. Gehen Sie jede Offerte damit durch und markieren Sie, was fehlt. Was fehlt, kommt später als Nachtrag oder als Arbeit für Sie.

Tabelle 1: Prüfliste für Solarofferten und was darin stehen sollte
PositionWorauf Sie achten
AnlagengrösseLeistung in kWp, Anzahl Module, belegte Dachflächen. Ohne diese Angabe ist keine Umrechnung möglich.
ModuleHersteller, Typ, Leistung, Wirkungsgrad, Produkt- und Leistungsgarantie in Jahren und Prozent.
WechselrichterHersteller, Typ, Leistung, Garantie. Hybridfähig, falls später ein Speicher dazukommt.
UnterkonstruktionFabrikat und System, passend zur Eindeckung. Bei Flachdach die Ballastierung.
GerüstAufbau, Miete und Abbau. Die Position, die am häufigsten fehlt und vierstellig sein kann.
Elektroinstallation ACLeitung vom Wechselrichter bis zum Verteiler oder Hausanschlusskasten, inklusive Absicherung.
Überspannungsschutz und ErdungAnschluss an Blitzschutz oder Potentialausgleich. Wird gern vergessen.
ZählerBidirektionaler Zähler, allfällige Zählerzusammenlegung, Anpassungen im Verteiler.
AnschlussgesuchEinreichung beim Netzbetreiber durch einen vom ESTI zugelassenen Elektrobetrieb. Lassen Sie sich sagen, wer das ist, falls der Solarbetrieb die Elektroarbeiten zukauft.
Umsetzung der 70-Prozent-RegelSeit Januar 2026 Pflicht bei neuen Anlagen und beim Wechselrichterersatz. In der Offerte sollte stehen, ob die Begrenzung über eine Einstellung am Wechselrichter oder über ein Energiemanagement erfolgt. Die zweite Variante kostet mehr und nutzt den Überschuss im Haus statt ihn abzuregeln.
Reihenfolge der FördergesucheKantonale und kommunale Beiträge verlangen das Gesuch vor Baubeginn und verfallen danach, die Einmalvergütung des Bundes wird erst nach der Inbetriebnahme angemeldet. Ein Betrieb, der diesen Unterschied nicht von sich aus nennt, hat ihn selten im Griff.
Boni bei der EinmalvergütungBei einer Fassade ab 75 Grad Neigung kommt der Neigungswinkelbonus dazu, CHF 200 bis 400 je Kilowatt. Diese Beträge fallen nicht automatisch an, sie gehören in die Anmeldung.
Meldung bei der GemeindeBaumeldung oder Baugesuch, je nach Objekt und Schutzstatus.
Anmeldung EinmalvergütungGesuch bei Pronovo nach der Inbetriebnahme, inklusive Anlagedaten.
Abnahme und NachweiseSchlusskontrolle, Sicherheitsnachweis und die unabhängige Installationskontrolle.
ErtragsprognoseMit Annahmen: Ausrichtung, Neigung, Verschattung und spezifischer Ertrag je kWp.
Bauseitige LeistungenAlles, was Sie selbst erledigen. Positionen mit 0.00 Franken sind nicht gratis, sondern Ihre Aufgabe.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die letzte Zeile. Bauseitige Leistungen erscheinen in Offerten oft mit 0.00 Franken und sehen dadurch aus wie eine Gratisleistung. Sie sind das Gegenteil: Arbeiten, die Sie selbst organisieren und bezahlen. Typisch sind Grabarbeiten für Leitungen, ein Netzwerkanschluss beim Wechselrichter, Reserveziegel und die statische Abklärung des Dachs.

Stellen Sie Ihre Fragen schriftlich und lassen Sie sich schriftlich antworten. Ein Satz per E-Mail wie 'Gerüst inklusive Miete und Abbau ist im Preis enthalten' ist im Streitfall mehr wert als jede mündliche Zusicherung am Küchentisch. Seriöse Betriebe haben damit kein Problem.

Kapitel 5

Sechs Warnzeichen

Keines dieser sechs Zeichen bedeutet, dass ein Betrieb unseriös ist. Alle sechs bedeuten, dass Sie nachfragen sollten, bevor Sie unterschreiben.

01

Pauschalpreis ohne Positionsliste

Eine Zahl auf einem Blatt lässt sich nicht prüfen. Verlangen Sie die Aufschlüsselung nach Positionen mit Mengen und Einzelpreisen. Wer sie nicht liefern will, hat entweder keine Kalkulation oder möchte sie nicht zeigen.
02

Gerüst fehlt oder steht als Aufwandposition

Gerüst ist planbar, weil Gebäudehöhe und Fassadenlänge bekannt sind. Steht dort 'nach Aufwand' oder gar nichts, ist der Preis nicht der Preis. Fragen Sie nach einem Festbetrag inklusive Miete und Abbau.
03

Bauseitige Leistungen ohne Erklärung

Eine Liste mit 0.00 Franken am Ende der Offerte ist kein Geschenk, sondern Ihre Aufgabenliste. Lassen Sie sich zu jedem Punkt sagen, was genau zu tun ist und was es ungefähr kostet, wenn Sie es vergeben.
04

Ertragsprognose ohne Annahmen

Eine Zahl wie '9'500 Kilowattstunden im Jahr' ohne Angabe von Ausrichtung, Neigung, Verschattung und spezifischem Ertrag ist eine Behauptung. In der Schweiz liegen realistische Werte bei 900 bis 1'100 Kilowattstunden je Kilowatt Peak.
05

Rabatte ohne Bezug zu Ihrem Projekt

Staffelrabatte für mehrere Anlagen, die bei Ihnen nie greifen, oder Nachlässe, die an eine Unterschrift innert weniger Tage gekoppelt sind. Beides erhöht den gefühlten Wert, nicht den tatsächlichen. Ein guter Preis hält auch drei Wochen.
06

Kein Wort zur 70-Prozent-Regel

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen neue Anlagen höchstens 70 Prozent ihrer Modulleistung ins Netz einspeisen. Eine Offerte, die das nicht erwähnt, ist entweder älter als sie aussieht oder der Betrieb hat die Regel nicht auf dem Schirm. Fragen Sie, wie die Begrenzung umgesetzt wird und was das für Ihren Ertrag bedeutet. Die richtige Antwort lautet: üblicherweise unter einem Prozent Verlust, und mit Steuerung gar keiner.

Und ein Zeichen in die andere Richtung: Wenn ein Betrieb Ihnen von etwas abrät, das Sie gerne hätten, und die Begründung mit Zahlen belegt, ist das ein gutes Zeichen. Wer nur bestätigt, verkauft. Wer widerspricht und es begründen kann, denkt mit.

Kapitel 6

Häufige Fragen zum Offertenvergleich

Wie viele Offerten sollte ich einholen?

Zwei bis drei genügen. Mehr bringt selten zusätzliche Erkenntnis, kostet aber Zeit, und jede Besichtigung bindet auch beim Anbieter Kapazität. Wichtiger als die Anzahl ist, dass alle Offerten dieselbe Anlagengrösse und denselben Lieferumfang beschreiben.

Wie mache ich Offerten vergleichbar?

In drei Schritten. Erstens auf dieselbe Anlagengrösse bringen, weil 8 gegen 11 Kilowatt Peak kein Preisvergleich ist. Zweitens den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und vor Förderung durch die Leistung teilen, was Franken je Kilowatt Peak ergibt. Drittens die Positionslisten nebeneinanderlegen und prüfen, was in der günstigeren fehlt.

Was ist ein normaler Preis je Kilowatt Peak?

Schlüsselfertig liegen Schweizer Anlagen 2026 bei CHF 2'000 bis 3'200 je Kilowatt Peak. Für ein Einfamilienhaus mit 8 bis 12 kWp sind CHF 2'400 bis 2'800 üblich, kleine Anlagen sind pro Kilowatt teurer, grosse günstiger. Eine Offerte deutlich unter dieser Spanne ist selten günstiger, meistens fehlt darin etwas.

Was bedeutet bauseitige Leistung?

Arbeiten, die nicht im Preis enthalten sind und die Sie selbst organisieren und bezahlen. Typisch sind Grabarbeiten für Leitungen, ein Netzwerkanschluss beim Wechselrichter, Reserveziegel oder die statische Abklärung des Dachs. Positionen mit 0.00 Franken sind deshalb nicht gratis, sondern Ihre Aufgabe.

Warum schlagen Anbieter unterschiedliche Anlagengrössen vor?

Weil sie unterschiedlich auslegen. Der eine belegt das ganze Dach, der andere richtet sich nach Ihrem Verbrauch, der dritte lässt verschattete Flächen weg. Alle drei können recht haben. Verlangen Sie zu jeder Abweichung eine Begründung, bevor Sie Preise vergleichen.

Worauf achte ich bei der Ertragsprognose?

Auf die Annahmen dahinter: Ausrichtung, Neigung, Verschattung und der spezifische Ertrag je Kilowatt Peak. In der Schweiz sind 900 bis 1'100 Kilowattstunden je Kilowatt realistisch. Eine Prognose ohne diese Angaben lässt sich weder prüfen noch vergleichen.

Soll ich die günstigste Offerte nehmen?

Erst nachdem Sie geprüft haben, ob sie vollständig ist. In den meisten Fällen verschwindet der Preisunterschied, sobald fehlende Positionen ergänzt werden. Bleibt danach ein echter Unterschied, entscheiden Komponenten, Garantien und die Frage, wer in zehn Jahren noch erreichbar ist.

Was prüfe ich beim Anbieter selbst?

Ob der Betrieb Elektroarbeiten mit eigener ESTI-Zulassung ausführt oder zukauft, wie lange es ihn gibt, ob er Referenzen in Ihrer Region nennt und wie er im Servicefall erreichbar ist. Fragen Sie ausserdem, wer die Anlage nach der Inbetriebnahme betreut und in welcher Reihenfolge er die Fördergesuche stellt.

Welche Prüfpunkte sind seit 2026 neu?

Drei. Erstens die Zulassung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats für die Elektroarbeiten, ohne die Sie im Schadenfall den Versicherungsschutz riskieren. Zweitens die Reihenfolge der Fördergesuche: Kantonale Beiträge verlangen das Gesuch vor Baubeginn und verfallen danach, die Einmalvergütung wird erst nach der Inbetriebnahme angemeldet. Drittens die Umsetzung der netzdienlichen Einspeiseregelung, die neue Anlagen auf 70 Prozent der Modulleistung begrenzt. In der Offerte sollte stehen, ob das über den Wechselrichter oder über ein Energiemanagement gelöst wird.

Wir rechnen Ihre Offerte gegen

Schicken Sie uns die Offerten, die Sie vorliegen haben. Wir rechnen sie auf Franken je Kilowatt Peak um, gehen die Prüfliste durch und sagen Ihnen, welche Positionen fehlen. Kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie am Ende bei einem anderen Betrieb bauen.

Ihr Ansprechpartner
Thomas von Arx, Berater Energielösungen bei Soltastic Basel

Thomas von Arx

Berater Energielösungen, Soltastic Basel GmbH

Transparenzhinweis

Aktualisiert am 9. September 2026. Wir sind selbst ein Solarbetrieb und stehen im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Dieser Beitrag beschreibt eine Prüfmethode und bewertet keine einzelnen Firmen. Die Prüfliste und die Warnzeichen beruhen auf Erfahrungswerten aus der Praxis; sie sind kein Qualitätsurteil über Betriebe, die einzelne Positionen anders darstellen. Preisspannen sind Marktangaben für die Schweiz 2026 und ersetzen keine Offerte. Die netzdienliche Einspeiseregelung stützt sich auf das revidierte Stromversorgungsgesetz und die Branchenempfehlung des VSE, in Kraft seit 1. Januar 2026; die Umsetzung regelt Ihr Netzbetreiber. Rechtliche Fragen zu Verträgen und Werkvertragsrecht klären Sie mit einer Fachperson.