Solaranlagen vergleichen: Offerten richtig prüfen
Wer drei Offerten nebeneinanderlegt, vergleicht meistens drei verschiedene Anlagen zu drei verschiedenen Lieferumfängen. Erst wenn beides gleich ist, sagt der Preis etwas aus.
Wie vergleiche ich Offerten für eine Solaranlage?
In drei Schritten. Erstens: Prüfen Sie, ob alle Offerten dieselbe Anlagengrösse vorschlagen. Bietet der eine 8 Kilowatt Peak und der andere 11, vergleichen Sie zwei verschiedene Projekte, und weder der Totalpreis noch der Preis je Kilowatt sagt etwas aus. Zweitens: Rechnen Sie jede Offerte auf Franken je Kilowatt Peak um, inklusive Mehrwertsteuer und vor Abzug der Förderung. Drittens: Legen Sie die Positionslisten nebeneinander und prüfen Sie, was in der günstigeren fehlt. Der Unterschied liegt fast nie im Modul, sondern bei Gerüst, Elektroinstallation, Anmeldungen und den bauseitigen Leistungen, die Sie selbst erledigen müssen. Positionen mit 0.00 Franken sind nicht gratis, sondern Ihre Aufgabe. Seit 2026 kommen drei Prüfpunkte dazu: die ESTI-Zulassung für die Elektroarbeiten, die Reihenfolge der Fördergesuche und die Umsetzung der 70-Prozent-Einspeiseregel.
Drei Grössen, die vorher gleich sein müssen
Solange eine dieser drei Grössen abweicht, vergleichen Sie nicht Preise, sondern Projekte.
Acht Kilowatt gegen elf Kilowatt ist kein Preisvergleich. Legen Sie zuerst fest, welche Grösse Sie wollen, und holen Sie dafür Offerten ein.
Inklusive Mehrwertsteuer, vor Abzug der Förderung. Erst diese Zahl macht unterschiedlich grosse Anlagen vergleichbar.
Hier steckt fast immer die Differenz. Gerüst, Elektroinstallation, Zählerwechsel, Anmeldungen und alles, was als bauseitige Leistung deklariert ist.
Der dritte Punkt ist der wichtigste und der am schlechtesten sichtbare. Eine Position, die in der einen Offerte 2'500 Franken kostet und in der anderen als bauseitige Leistung mit 0.00 Franken erscheint, ist nicht günstiger. Sie ist nur nicht bestellt.
Die günstigste Offerte ist meistens die unvollständigste.
Die Prüfliste für jede Offerte
Achtzehn Positionen, die in einer vollständigen Offerte auftauchen sollten. Gehen Sie jede Offerte damit durch und markieren Sie, was fehlt. Was fehlt, kommt später als Nachtrag oder als Arbeit für Sie.
| Position | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Anlagengrösse | Leistung in kWp, Anzahl Module, belegte Dachflächen. Ohne diese Angabe ist keine Umrechnung möglich. |
| Module | Hersteller, Typ, Leistung, Wirkungsgrad, Produkt- und Leistungsgarantie in Jahren und Prozent. |
| Wechselrichter | Hersteller, Typ, Leistung, Garantie. Hybridfähig, falls später ein Speicher dazukommt. |
| Unterkonstruktion | Fabrikat und System, passend zur Eindeckung. Bei Flachdach die Ballastierung. |
| Gerüst | Aufbau, Miete und Abbau. Die Position, die am häufigsten fehlt und vierstellig sein kann. |
| Elektroinstallation AC | Leitung vom Wechselrichter bis zum Verteiler oder Hausanschlusskasten, inklusive Absicherung. |
| Überspannungsschutz und Erdung | Anschluss an Blitzschutz oder Potentialausgleich. Wird gern vergessen. |
| Zähler | Bidirektionaler Zähler, allfällige Zählerzusammenlegung, Anpassungen im Verteiler. |
| Anschlussgesuch | Einreichung beim Netzbetreiber durch einen vom ESTI zugelassenen Elektrobetrieb. Lassen Sie sich sagen, wer das ist, falls der Solarbetrieb die Elektroarbeiten zukauft. |
| Umsetzung der 70-Prozent-Regel | Seit Januar 2026 Pflicht bei neuen Anlagen und beim Wechselrichterersatz. In der Offerte sollte stehen, ob die Begrenzung über eine Einstellung am Wechselrichter oder über ein Energiemanagement erfolgt. Die zweite Variante kostet mehr und nutzt den Überschuss im Haus statt ihn abzuregeln. |
| Reihenfolge der Fördergesuche | Kantonale und kommunale Beiträge verlangen das Gesuch vor Baubeginn und verfallen danach, die Einmalvergütung des Bundes wird erst nach der Inbetriebnahme angemeldet. Ein Betrieb, der diesen Unterschied nicht von sich aus nennt, hat ihn selten im Griff. |
| Boni bei der Einmalvergütung | Bei einer Fassade ab 75 Grad Neigung kommt der Neigungswinkelbonus dazu, CHF 200 bis 400 je Kilowatt. Diese Beträge fallen nicht automatisch an, sie gehören in die Anmeldung. |
| Meldung bei der Gemeinde | Baumeldung oder Baugesuch, je nach Objekt und Schutzstatus. |
| Anmeldung Einmalvergütung | Gesuch bei Pronovo nach der Inbetriebnahme, inklusive Anlagedaten. |
| Abnahme und Nachweise | Schlusskontrolle, Sicherheitsnachweis und die unabhängige Installationskontrolle. |
| Ertragsprognose | Mit Annahmen: Ausrichtung, Neigung, Verschattung und spezifischer Ertrag je kWp. |
| Bauseitige Leistungen | Alles, was Sie selbst erledigen. Positionen mit 0.00 Franken sind nicht gratis, sondern Ihre Aufgabe. |
Besondere Aufmerksamkeit verdient die letzte Zeile. Bauseitige Leistungen erscheinen in Offerten oft mit 0.00 Franken und sehen dadurch aus wie eine Gratisleistung. Sie sind das Gegenteil: Arbeiten, die Sie selbst organisieren und bezahlen. Typisch sind Grabarbeiten für Leitungen, ein Netzwerkanschluss beim Wechselrichter, Reserveziegel und die statische Abklärung des Dachs.
Stellen Sie Ihre Fragen schriftlich und lassen Sie sich schriftlich antworten. Ein Satz per E-Mail wie 'Gerüst inklusive Miete und Abbau ist im Preis enthalten' ist im Streitfall mehr wert als jede mündliche Zusicherung am Küchentisch. Seriöse Betriebe haben damit kein Problem.
Sechs Warnzeichen
Keines dieser sechs Zeichen bedeutet, dass ein Betrieb unseriös ist. Alle sechs bedeuten, dass Sie nachfragen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Pauschalpreis ohne Positionsliste
Gerüst fehlt oder steht als Aufwandposition
Bauseitige Leistungen ohne Erklärung
Ertragsprognose ohne Annahmen
Rabatte ohne Bezug zu Ihrem Projekt
Kein Wort zur 70-Prozent-Regel
Und ein Zeichen in die andere Richtung: Wenn ein Betrieb Ihnen von etwas abrät, das Sie gerne hätten, und die Begründung mit Zahlen belegt, ist das ein gutes Zeichen. Wer nur bestätigt, verkauft. Wer widerspricht und es begründen kann, denkt mit.
Häufige Fragen zum Offertenvergleich
Wie viele Offerten sollte ich einholen?
Zwei bis drei genügen. Mehr bringt selten zusätzliche Erkenntnis, kostet aber Zeit, und jede Besichtigung bindet auch beim Anbieter Kapazität. Wichtiger als die Anzahl ist, dass alle Offerten dieselbe Anlagengrösse und denselben Lieferumfang beschreiben.
Wie mache ich Offerten vergleichbar?
In drei Schritten. Erstens auf dieselbe Anlagengrösse bringen, weil 8 gegen 11 Kilowatt Peak kein Preisvergleich ist. Zweitens den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und vor Förderung durch die Leistung teilen, was Franken je Kilowatt Peak ergibt. Drittens die Positionslisten nebeneinanderlegen und prüfen, was in der günstigeren fehlt.
Was ist ein normaler Preis je Kilowatt Peak?
Schlüsselfertig liegen Schweizer Anlagen 2026 bei CHF 2'000 bis 3'200 je Kilowatt Peak. Für ein Einfamilienhaus mit 8 bis 12 kWp sind CHF 2'400 bis 2'800 üblich, kleine Anlagen sind pro Kilowatt teurer, grosse günstiger. Eine Offerte deutlich unter dieser Spanne ist selten günstiger, meistens fehlt darin etwas.
Was bedeutet bauseitige Leistung?
Arbeiten, die nicht im Preis enthalten sind und die Sie selbst organisieren und bezahlen. Typisch sind Grabarbeiten für Leitungen, ein Netzwerkanschluss beim Wechselrichter, Reserveziegel oder die statische Abklärung des Dachs. Positionen mit 0.00 Franken sind deshalb nicht gratis, sondern Ihre Aufgabe.
Warum schlagen Anbieter unterschiedliche Anlagengrössen vor?
Weil sie unterschiedlich auslegen. Der eine belegt das ganze Dach, der andere richtet sich nach Ihrem Verbrauch, der dritte lässt verschattete Flächen weg. Alle drei können recht haben. Verlangen Sie zu jeder Abweichung eine Begründung, bevor Sie Preise vergleichen.
Worauf achte ich bei der Ertragsprognose?
Auf die Annahmen dahinter: Ausrichtung, Neigung, Verschattung und der spezifische Ertrag je Kilowatt Peak. In der Schweiz sind 900 bis 1'100 Kilowattstunden je Kilowatt realistisch. Eine Prognose ohne diese Angaben lässt sich weder prüfen noch vergleichen.
Soll ich die günstigste Offerte nehmen?
Erst nachdem Sie geprüft haben, ob sie vollständig ist. In den meisten Fällen verschwindet der Preisunterschied, sobald fehlende Positionen ergänzt werden. Bleibt danach ein echter Unterschied, entscheiden Komponenten, Garantien und die Frage, wer in zehn Jahren noch erreichbar ist.
Was prüfe ich beim Anbieter selbst?
Ob der Betrieb Elektroarbeiten mit eigener ESTI-Zulassung ausführt oder zukauft, wie lange es ihn gibt, ob er Referenzen in Ihrer Region nennt und wie er im Servicefall erreichbar ist. Fragen Sie ausserdem, wer die Anlage nach der Inbetriebnahme betreut und in welcher Reihenfolge er die Fördergesuche stellt.
Welche Prüfpunkte sind seit 2026 neu?
Drei. Erstens die Zulassung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats für die Elektroarbeiten, ohne die Sie im Schadenfall den Versicherungsschutz riskieren. Zweitens die Reihenfolge der Fördergesuche: Kantonale Beiträge verlangen das Gesuch vor Baubeginn und verfallen danach, die Einmalvergütung wird erst nach der Inbetriebnahme angemeldet. Drittens die Umsetzung der netzdienlichen Einspeiseregelung, die neue Anlagen auf 70 Prozent der Modulleistung begrenzt. In der Offerte sollte stehen, ob das über den Wechselrichter oder über ein Energiemanagement gelöst wird.
Wir rechnen Ihre Offerte gegen
Schicken Sie uns die Offerten, die Sie vorliegen haben. Wir rechnen sie auf Franken je Kilowatt Peak um, gehen die Prüfliste durch und sagen Ihnen, welche Positionen fehlen. Kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie am Ende bei einem anderen Betrieb bauen.
Thomas von Arx
Berater Energielösungen, Soltastic Basel GmbH
Aktualisiert am 9. September 2026. Wir sind selbst ein Solarbetrieb und stehen im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Dieser Beitrag beschreibt eine Prüfmethode und bewertet keine einzelnen Firmen. Die Prüfliste und die Warnzeichen beruhen auf Erfahrungswerten aus der Praxis; sie sind kein Qualitätsurteil über Betriebe, die einzelne Positionen anders darstellen. Preisspannen sind Marktangaben für die Schweiz 2026 und ersetzen keine Offerte. Die netzdienliche Einspeiseregelung stützt sich auf das revidierte Stromversorgungsgesetz und die Branchenempfehlung des VSE, in Kraft seit 1. Januar 2026; die Umsetzung regelt Ihr Netzbetreiber. Rechtliche Fragen zu Verträgen und Werkvertragsrecht klären Sie mit einer Fachperson.