Stromversorgung von morgen: Welche Weichen Sie heute stellen
Eine Solaranlage hält fünfundzwanzig Jahre. Der Tarif, auf den sie gerechnet wird, gilt ein Jahr. Die Einspeisevergütung seit 2026 sogar nur drei Monate. Am 8. September 2026 hat die ElCom die Tarife 2027 publiziert: im Mittel 26.5 Rp./kWh, vier Prozent weniger als heute, in über 260 Gemeinden aber höher. Wer jetzt baut, entscheidet über ein Vierteljahrhundert unter Bedingungen, die sich jährlich verschieben.
Warum sollte man heute schon an die Stromversorgung von morgen denken?
Weil sich die Spielregeln schneller ändern als die Technik im Haus. Ein Beispiel vom 8. September 2026: Die ElCom meldet für 2027 einen Schweizer Mittelwert von 26.5 Rp./kWh, 1.2 Rappen weniger als 2026, während die Tarife in über 260 Gemeinden steigen. Die Energiekomponente sinkt von 12.11 auf 11.35 Rp./kWh, die Netznutzung steigt gegenläufig um rund zwei Prozent. Gleichzeitig führen zahlreiche Versorger auf 2027 neue Tarifmodelle ein: saisonale Preise, Leistungstarife nach Viertelstundenspitze, zusätzliche Niedertarifzeiten am Mittag. Eine Anlage läuft dagegen fünfundzwanzig Jahre. Wer heute plant, sollte deshalb nicht auf den aktuellen Tarif hin optimieren, sondern auf Anschlussfähigkeit: speicherfähiger Wechselrichter, Leerrohre, offene Schnittstellen und ein Zählerkonzept, das spätere Beteiligungen zulässt. Diese Entscheidungen kosten heute wenig und später viel.
Was sich in zwei Jahren geändert hat
Das Stromgesetz wurde im Juni 2024 angenommen und wirkt seit 2026. Fünf Dinge, die vorher anders geregelt waren, und zwar keine Details, sondern die Grössen, auf denen jede Wirtschaftlichkeitsrechnung aufbaut.
| Thema | Bis 2025 | Seit 2026 |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung | Feste Rappensätze pro Jahr | Vierteljährlicher Referenzmarktpreis des Bundes |
| Messkosten | Im Grundpreis der Netznutzung enthalten | Separater Messtarif, eigene Position |
| Strom teilen | Nur im Zusammenschluss am selben Grundstück | Lokale Elektrizitätsgemeinschaft über Grundstücksgrenzen |
| Netztarif | Feste Hoch- und Niedertarifzeiten | Je nach Werk Einheitstarif, Hoch und Nieder oder stündlich dynamisch |
| Speicher | Netzentgelt beim Laden und beim Entladen | Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragbar |
Eine Offerte aus dem Jahr 2024 rechnete mit einer festen Einspeisevergütung über zwanzig Jahre, mit Messkosten im Grundpreis und ohne die Möglichkeit, Strom über die Grundstücksgrenze zu teilen. Alle drei Annahmen sind heute falsch. Nicht weil jemand schlecht gerechnet hätte, sondern weil sich die Grundlage darunter bewegt hat.
Das ist keine Kritik am Planen. Es ist ein Argument dafür, anders zu planen. Wer eine Anlage auf den Tarif von heute optimiert, optimiert auf eine Momentaufnahme. Wer sie auf Anschlussfähigkeit auslegt, bleibt handlungsfähig, wenn sich die Regeln wieder ändern. Und sie werden sich wieder ändern.
Warum das Tempo nicht nachlässt
Die Veränderungen sind kein Verwaltungszufall, sie folgen einer Mechanik. Das Netz wird zum Smart Grid umgebaut, gleichzeitig sinkt die Strommenge, die hindurchfliesst, weil immer mehr Haushalte selbst produzieren. Fixe Netzkosten auf weniger Kilowattstunden bedeuten steigende Tarife je Kilowattstunde. Genau dieses Muster zeigen die Tarife 2027: Die Energiekomponente sinkt laut ElCom um 6.3 Prozent, die Netznutzung steigt gleichzeitig um rund zwei Prozent.
Darauf reagieren die Werke unterschiedlich, und das ist die eigentliche Neuigkeit. Die Tarifrunde 2027 macht es sichtbar. Stadtwerk Winterthur streicht den Grundpreis und ersetzt ihn durch eine Leistungskomponente von CHF 1.50 je Kilowatt und Monat, gemessen an der höchsten Viertelstundenspitze des Haushalts, dazu kommen saisonale Energiepreise und werktags ein zusätzlicher Niedertarif von 13 bis 16 Uhr. Die AEW erhöht die Grundversorgungstarife um rund sieben Prozent, ein Haushalt mit 4'500 kWh zahlt dort rund 88 Franken mehr. IWB hält die Basler Tarife auf Vorjahresniveau, im Schnitt rund 0.6 Prozent mehr, und verzichtet dafür auf Deckungsdifferenzen von 2.9 Millionen Franken.
Für Sie heisst das: Es gibt keinen Schweizer Standard mehr, auf den man planen könnte. Die Stiftung für Konsumentenschutz spricht angesichts der neuen Modelle von einem Tarifchaos und hält fest, dass vor allem Haushalte mit moderner Infrastruktur davon profitieren. Was in Ihrer Gemeinde gilt, gilt zwei Gemeinden weiter schon nicht mehr, und es kann in drei Jahren auch bei Ihnen anders sein. Robust ist deshalb nicht, wer den heutigen Tarif am besten ausnutzt, sondern wer auf mehrere mögliche Tarife vorbereitet ist.
Drei Zeithorizonte, die nicht zusammenpassen
Hier liegt der Kern des Problems, und er lässt sich in drei Zahlen fassen.
Module, Unterkonstruktion und Leitungsführung begleiten Sie ein Vierteljahrhundert. Der Wechselrichter meist etwa die halbe Zeit.
Die Netzbetreiber legen die Tarife jährlich neu fest. Bis zum 31. August 2026 mussten rund 580 Werke ihre Tarife für 2027 melden, publiziert hat die ElCom sie am 8. September.
Seit 2026 bemisst sich die Einspeisevergütung am vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis des Bundes. Im ersten Quartal 2026 lag er bei 10.27 Rp./kWh, im zweiten bei 3.90. Derselbe Strom, ein Quartal später, ein Drittel des Werts.
Wer diese drei Zahlen nebeneinanderlegt, sieht den Denkfehler vieler Offerten: Sie multiplizieren einen Dreimonatswert mit fünfundzwanzig Jahren und nennen das Ergebnis Amortisation. Wer mit dem Q1-Wert rechnet statt mit dem Q2-Wert, rechnet sich um mehr als das Doppelte reich. Und weil Photovoltaik am meisten liefert, wenn der Markt am wenigsten zahlt, ist der hohe Winterwert genau der, der für Ihre Anlage am wenigsten zählt. Seriös ist, die kurzlebigen Grössen als Bandbreite zu behandeln und die langlebigen Entscheidungen so zu treffen, dass sie mit mehreren Szenarien funktionieren.
Die Anlage hält fünfundzwanzig Jahre. Der Tarif drei Monate.
Sechs Weichen, die Sie heute stellen
Alle sechs haben dieselbe Eigenschaft: Sie kosten während der Bauphase wenig bis nichts und später ein Vielfaches. Es sind keine Zusatzverkäufe, sondern Entscheidungen über Anschlussfähigkeit.
Speicherfähiger Wechselrichter
Leerrohre dorthin, wo Strom hinkönnte
Zählerkonzept mit Reserve
Offene Schnittstellen statt geschlossener Systeme
Steuerbarkeit zulassen
Dachfläche nicht verbauen
Keine dieser Weichen verpflichtet Sie, das jeweilige Gerät auch zu kaufen. Sie halten sich die Tür offen, mehr nicht. Genau darum geht es: In einem Umfeld, in dem sich die Regeln jährlich ändern, ist Optionalität mehr wert als die perfekte Optimierung auf den heutigen Stand.
Und eine Klarstellung zur Anlagengrösse, weil das oft falsch verstanden wird: Anschlussfähig planen heisst nicht, das Dach um jeden Preis voll zu belegen. Wie gross die Anlage sinnvollerweise ausfällt, hängt vom Verbrauch und von der Vergütung in Ihrer Gemeinde ab. Was Sie sich offenhalten sollten, ist die Möglichkeit zu erweitern, nicht die maximale Fläche von Anfang an.
Häufige Fragen zur Planung von morgen
Warum sollte man heute schon an die Stromversorgung von morgen denken?
Weil sich die Spielregeln schneller ändern als die Technik im Haus. Eine Anlage läuft fünfundzwanzig Jahre, ein Tarif gilt ein Jahr, die Einspeisevergütung seit 2026 nur noch drei Monate. Entscheidungen über Wechselrichter, Leitungsführung und Zählerkonzept legen Sie dagegen einmal fest. Wer sie auf Anschlussfähigkeit auslegt, bleibt handlungsfähig, wenn sich die Regeln erneut ändern.
Soll ich mit dem Bau warten, bis sich alles geklärt hat?
Nein, denn es wird sich nicht klären. Die Veränderungen folgen einem strukturellen Umbau des Netzes, der über Jahre läuft. Wer wartet, verliert Ertragsjahre und baut später unter ebenso unklaren Bedingungen. Sinnvoller ist, jetzt zu bauen und dabei die Optionen offenzuhalten.
Was kostet es, sich später umzuentscheiden?
Das hängt vom Bauteil ab. Ein Speicher lässt sich nachrüsten, kostet aber rund zweitausend Franken mehr, wenn der Wechselrichter getauscht werden muss. Eine Leitung zur Garage nachträglich zu ziehen kostet ein Vielfaches des Leerrohrs im Rohbau. Dachfläche, die durch ein Dachfenster belegt ist, lässt sich gar nicht zurückholen.
Was hat sich mit dem neuen Stromgesetz konkret geändert?
Seit 2026 werden Messkosten separat als Messtarif ausgewiesen statt im Grundpreis der Netznutzung. Die Einspeisevergütung bemisst sich am vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis des Bundes statt an festen Rappensätzen. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften erlauben es, Strom über Grundstücksgrenzen hinweg zu teilen. Und Speicher mit Netzwiedereinspeisung können eine Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragen.
Was ist ein dynamischer Netznutzungstarif?
Ein Tarifmodell, bei dem sich der Preis für die Netznutzung stündlich an die erwartete Netzbelastung anpasst. Voraussetzung ist ein Energiemanagementsystem, das grössere Lasten automatisch in günstige Stunden verschiebt. Ohne offene Schnittstellen an Wallbox, Wärmepumpe und Wechselrichter lässt sich das nicht nutzen.
Was ändert sich bei den Strompreisen 2027?
Die ElCom hat die Tarife 2027 am 8. September 2026 publiziert. Ein typischer Haushalt mit 4'500 kWh bezahlt im Mittel 26.5 Rp./kWh, das sind 1.2 Rappen oder rund vier Prozent weniger als 2026 und ergibt eine Jahresrechnung von rund 1'194 Franken, 53 Franken weniger. Der Mittelwert täuscht allerdings: In über 260 Gemeinden steigen die Tarife. Die Energiekomponente sinkt von 12.11 auf 11.35 Rp./kWh, die Netznutzung steigt gegenläufig um rund zwei Prozent.
Was ist ein Leistungstarif und wen betrifft er?
Bei einem Leistungstarif bezahlen Sie nicht nur für die bezogenen Kilowattstunden, sondern zusätzlich für Ihre höchste Viertelstundenspitze. Stadtwerk Winterthur führt ein solches Modell auf 2027 ein und ersetzt damit den bisherigen Grundpreis, verrechnet werden CHF 1.50 je Kilowatt und Monat. Betroffen sind vor allem Haushalte, die Wallbox, Wärmepumpe und Boiler gleichzeitig laufen lassen. Ein Energiemanagement, das diese Lasten staffelt, senkt die Spitze und damit die Rechnung.
Wie stark schwankt die Einspeisevergütung wirklich?
Deutlich stärker, als die meisten Offerten unterstellen. Der Referenzmarktpreis des Bundes lag im ersten Quartal 2026 bei 10.27 Rp./kWh und im zweiten bei 3.90 Rp./kWh. Dazu kommt eine Besonderheit: Photovoltaik liefert am meisten im Sommer, also genau dann, wenn der Marktpreis am tiefsten ist. Ein einfacher Jahresmittelwert überzeichnet den Ertrag deshalb systematisch. Seit 2026 gilt für Anlagen bis 150 kW eine schweizweite Minimalvergütung als Untergrenze.
Gilt in der ganzen Schweiz dasselbe?
Nein, und das ist neu. Die Tarifrunde 2027 zeigt es deutlich: Stadtwerk Winterthur streicht den Grundpreis zugunsten eines Leistungstarifs und führt werktags einen zusätzlichen Niedertarif von 13 bis 16 Uhr ein, die AEW erhöht um rund sieben Prozent, IWB hält die Basler Tarife praktisch stabil. Die Stiftung für Konsumentenschutz spricht deshalb von einem Tarifchaos. Prüfen Sie immer die Bedingungen Ihres eigenen Netzbetreibers.
Muss ich das Dach maximal belegen, um vorbereitet zu sein?
Nein. Wie gross die Anlage sinnvollerweise ausfällt, hängt von Ihrem Verbrauch und von der Vergütung in Ihrer Gemeinde ab. Offenhalten sollten Sie die Möglichkeit, später zu erweitern, also Platz auf dem Dach, Reserve im Wechselrichter und Kapazität in der Zuleitung. Das ist etwas anderes als von Anfang an die maximale Fläche zu belegen.
Welche Weichen stehen bei Ihnen an?
Ob Neubau, Sanierung oder bestehende Anlage: Schicken Sie uns Pläne oder Fotos und Ihre Stromrechnung. Wir sagen Ihnen, welche Entscheidungen jetzt anstehen, welche warten können und wo eine Vorbereitung heute wenige Franken kostet statt später einige tausend. Kostenlos und unverbindlich.
Thomas von Arx
Berater Energielösungen, Soltastic Basel GmbH
Aktualisiert am 8. September 2026. Die Tarifangaben für 2027 stammen aus der Publikation der ElCom vom 8. September 2026 sowie aus den Tarifmitteilungen der genannten Werke. Die Referenzmarktpreise stammen vom Bundesamt für Energie (Art. 15 EnFV, Publikationen vom 15. April und 14. Juli 2026). Die Angaben zu den Neuerungen ab 2026 stützen sich auf das Stromgesetz, angenommen in der Volksabstimmung vom Juni 2024. Die genannten Beispiele einzelner Werke dienen der Veranschaulichung, die Bedingungen unterscheiden sich von Netzgebiet zu Netzgebiet. Kostenangaben zu Nachrüstungen sind Richtwerte und ersetzen keine Offerte. Lebensdauerangaben zu Anlagen und Wechselrichtern sind übliche Erfahrungswerte, keine Zusicherung.