Einmalvergütung des Bundes
Anlagen unter 100 kW erhalten die kleine Einmalvergütung (KLEIV) über Pronovo. Das Gesuch stellen Sie nach der Inbetriebnahme, die Auszahlung erfolgt in der Regel innert eines Jahres.
Riehen zahlt 2027 exakt denselben Stromtarif wie die Stadt Basel, bis auf die letzte Stelle. Die Wärme kommt hier seit über dreissig Jahren aus dem Boden, und die zweite Bohrung sollte längst laufen. Sie tut es nicht. Das ist der Riehener Unterschied: Bei der Wärme warten Sie auf andere, beim Strom nicht.
Was kostet Strom 2027 in Riehen?
Riehen wird von IWB beliefert wie der ganze Kanton Basel-Stadt, und zwar zu identischen Tarifen. Für 2027 weist die ElCom für das Haushaltsprofil H4 einen Gesamtpreis von 33.42 Rappen je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer aus, gegenüber 33.25 Rappen im Jahr 2026. Das ist ein Plus von 0.5 Prozent, während der Schweizer Mittelwert um vier Prozent auf 26.5 Rappen sinkt. Bemerkenswert ist der Grund: Die Energie bleibt bei 10.89 Rappen unverändert, die Netznutzung sinkt von 11.41 auf 11.23, und teurer werden einzig die Abgaben an das Gemeinwesen, von 7.44 auf 7.79 Rappen. Mit 7.79 Rappen zahlen Riehen und Basel den mit Abstand höchsten Abgabenanteil aller Gemeinden, zu denen wir eine Tarifseite führen. Die Riehener Besonderheit liegt auf der Wärmeseite: Wer am Geothermie-Verbund hängt, braucht keinen Wärmepumpenstrom und kommt mit rund 4'000 Kilowattstunden aus. Das hält die Rechnung klein und macht den Eigenverbrauch zur eigentlichen Frage. Eine Solaranlage mit 8 kWp senkt die Rechnung um rund CHF 1'635.
Beim Strom hat Riehen keinen Spielraum. IWB ist gemäss IWB-Gesetz Netzbetreiberin im ganzen Kantonsgebiet, ein eigener Gemeindetarif existiert nicht. Sie zahlen dieselben Rappen wie jemand am Barfüsserplatz, und zwar exakt dieselben: Die ElCom weist für Riehen und Basel für 2027 identische 33.42 Rappen aus, bis auf die letzte Stelle, einschliesslich der Abgaben von 7.79 Rappen.
| Position | 2026 auf 2027 |
|---|---|
| Energie | 10.89, unverändert |
| Netznutzung | 11.41 auf 11.23, minus 1.6 % |
| Messtarif | 1.20, unverändert |
| Netzzuschlag Bund | 2.30, unverändert |
| Abgaben an Gemeinwesen | 7.44 auf 7.79, plus 4.7 % |
| Total | 33.25 auf 33.42, plus 0.5 % |
| Schweizer Mittelwert 2027 | 26.5 Rp./kWh |
Zum IWB-Tarifblatt: Für 2026 betrug der Einfachtarif 37.91 Rappen je Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer, der Doppeltarif 39.50 im Normal- und 29.29 im Spartarif, dazu CHF 4.86 pro Monat fürs Messwesen. Für 2027 gilt neu 38.10 Rappen im Einfachtarif, 39.68 im Normal- und 29.47 im Spartarif, das Messwesen bleibt bei CHF 4.86 pro Monat.
Bei der Wärme sieht es anders aus, und das ist die Riehener Besonderheit. Seit 1989 betreibt die Gemeinde einen Wärmeverbund, seit 1994 speist ihn eine Geothermiebohrung am Bachtelenweg, die aus über 1'500 Metern Tiefe 67 Grad warmes Wasser fördert. Das Netz deckt den Wärmebedarf von rund 8'500 Personen. Betrieben wird es von der Wärmeverbund Riehen AG, an der die Gemeinde und IWB je zur Hälfte beteiligt sind. Mit dem Projekt geo2riehen soll eine zweite Bohrung im Gebiet Grendelmatten dazukommen und den erneuerbaren Anteil der Riehener Wärmeproduktion von heute rund 55 auf über 80 Prozent heben.
Für Ihre Stromrechnung heisst das etwas Konkretes: Wo anderswo eine Wärmepumpe 4'000 bis 5'000 Kilowattstunden im Jahr zieht, bleibt Ihr Verbrauch beim Haushaltsstrom. Riehener Haushalte am Wärmeverbund haben deshalb im Schnitt eine tiefere Stromrechnung als vergleichbare Häuser in Gemeinden, die auf Wärmepumpen umgestellt haben. Das ist angenehm und hat eine Kehrseite: Wenig Verbrauch heisst wenig Eigenverbrauch, und damit rechnet sich eine Anlage langsamer als bei einem Haus mit Wärmepumpe. Die Riehener Antwort darauf ist nicht eine grössere Anlage, sondern ein Elektroauto, ein Wärmepumpenboiler oder eine Elektrizitätsgemeinschaft mit den Nachbarn.
Gerechnet mit dem Einfachtarif 2027 von 38.10 Rp./kWh inklusive Mehrwertsteuer, plus CHF 58.32 Messwesen pro Jahr, unverändert gegenüber 2026.
| Haushalt | Verbrauch | Kosten pro Jahr |
|---|---|---|
| Wohnung mit Fernwärme, 2 Personen | 2'500 kWh | rund CHF 1'011 |
| Einfamilienhaus mit Fernwärme, 4 Personen | 4'000 kWh | rund CHF 1'582 |
| Einfamilienhaus mit Wärmepumpe und E-Auto | 9'500 kWh | rund CHF 3'678 |
Der Sprung zwischen der zweiten und der dritten Zeile ist der eigentliche Befund. Solange Heizung und Auto nicht am Strom hängen, ist eine Riehener Stromrechnung vergleichsweise klein. Sobald eines von beidem dazukommt, verdoppelt sie sich, und beim dritten Fall mehr als das.
Genau hier liegt die Frage, vor der viele Riehener Haushalte in den nächsten Jahren stehen. Nicht: Wie heize ich? Das ist geklärt. Sondern: Was passiert, wenn das erste Elektroauto in der Garage steht?
Der Tarif besteht aus vier Blöcken. Zwei davon sind Kosten, zwei sind Abgaben.
| Block | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Energie | Beschaffung und Produktion des Stroms. In Riehen und Basel 10.89 Rp./kWh, 2027 unverändert gegenüber dem Vorjahr. |
| Netznutzung | Transport und lokale Verteilung. 11.23 Rp./kWh für 2027, leicht tiefer als 2026, weil die Kosten der vorgelagerten Netze sinken. |
| Kantonale Abgaben | Öffentliche Beleuchtung, Solarstrombörse, Förderabgabe und Lenkungsabgabe. Zusammen 7.79 Rp./kWh für 2027 und damit der einzige Block, der steigt. Diesen Posten gibt es in dieser Höhe nur in Basel-Stadt. |
| Abgaben Bund | Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh, Gewässerschutz, Systemdienstleistungen, Mehrwertsteuer. |
Die Förderabgabe, die Sie über den Strompreis mitbezahlen, fliesst unter anderem in genau die Programme, aus denen Riehener Liegenschaften ihre Beiträge an den Fernwärmeanschluss erhalten. Das kantonale Fördersystem finanziert sich zu einem Teil aus dem Strompreis, den es zugleich zu senken hilft.
Drei Zahlen, gerechnet für ein Riehener Einfamilienhaus am Wärmeverbund.
So viel mehr zahlt ein Haushalt mit 4'500 kWh, weil die Abgaben steigen. Kommt vom Kanton, nicht von Ihnen.
Für eine vierköpfige Familie, pauschal pro Kopf und unabhängig vom Verbrauch. Kommt ebenfalls vom Kanton.
Pro Jahr, über die Lebensdauer der Anlage. Die einzige Zahl, über die Sie selbst entscheiden.
Bemerkenswert ist das Verhältnis. Die Solaranlage bringt ein Vielfaches von Tarifänderung und Bonus zusammen, und sie bringt es auch dann, wenn Ihr Verbrauch klein ist. Denn was Sie nicht selbst brauchen, wird eingespeist und vergütet. Dazu kommt der Basler Sondereffekt: Die Lenkungsabgabe von 5.1 Rappen fällt pro bezogener Kilowattstunde an, der Bonus kommt pauschal pro Kopf. Wer weniger bezieht, zahlt weniger Abgabe und bekommt trotzdem den vollen Bonus. Riehen hat beim Heizen früh eine Entscheidung getroffen, die vielen Gemeinden erst noch bevorsteht, und wartet bei der zweiten Bohrung nun auf Bewilligungen. Beim Strom hängt die Entscheidung an Ihnen allein.
Ihre Sonne. Ihr Strom. Ihre Zukunft.
Eine Anlage mit 8 kWp auf einem gut ausgerichteten Riehener Dach produziert im Jahr rund 7'700 kWh.
| Szenario | Eigenverbrauch | Ersparnis Bezug | Vergütung Einspeisung | Total pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Ohne Speicher | 30 % (2'310 kWh) | CHF 880 | CHF 755 | rund CHF 1'635 |
| Mit Batteriespeicher | 60 % (4'620 kWh) | CHF 1'760 | CHF 431 | rund CHF 2'191 |
Gerechnet mit 38.10 Rp./kWh für den eingesparten Bezug (Tarif 2027) und 14.0 Rp./kWh für die Einspeisung.
IWB vergütet Solarstrom aus Anlagen bis 100 kW mit 14.0 Rp./kWh, zwölf Jahre lang ab Inbetriebnahme. Danach richtet sich die Vergütung nach den Referenz-Marktpreisen des Bundesamts für Energie, mit einer schweizweiten Minimalvergütung von 6.00 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kWp.
Für Riehen gilt eine Besonderheit, die anderswo weniger ins Gewicht fällt. Wer am Wärmeverbund hängt, hat einen tieferen Grundverbrauch und damit von Haus aus einen kleineren Eigenverbrauchsanteil. Die Differenz zwischen 38.10 Rappen für den bezogenen und 14.0 Rappen für den eingespeisten Strom trifft Sie also stärker als jemanden mit Wärmepumpe. Daraus folgen drei Hebel, in dieser Reihenfolge:
Vier Töpfe kommen zusammen, einer davon ist für Riehener Liegenschaften besonders relevant.
Anlagen unter 100 kW erhalten die kleine Einmalvergütung (KLEIV) über Pronovo. Das Gesuch stellen Sie nach der Inbetriebnahme, die Auszahlung erfolgt in der Regel innert eines Jahres.
Wer eine energetische Dach- oder Fassadensanierung mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, erhält vom Kanton einen Zusatzbeitrag. Der minimale Förderbeitrag liegt bei CHF 1'000, die obere Grenze bei 40 Prozent der Investitionskosten.
Fernwärme-Hausstationen in bestehenden Gebäuden werden vom Amt für Umwelt und Energie subventioniert, pauschal mit CHF 4'000 plus CHF 200 pro Kilowatt Wärmeleistung. Bei 20 Kilowatt sind das CHF 8'000. Das Gesuch muss zwingend vor der Installation über das Gebäudeprogramm eingereicht werden.
Bei bestehenden Gebäuden lassen sich die Investitionskosten in Basel-Stadt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Erhaltene Förderbeiträge werden angerechnet.
Bei kantonalen Beiträgen gehört das Gesuch vor Baubeginn eingereicht, bei der Fernwärme vor der Installation der Hausstation. Nachträgliche Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wer Dachsanierung, Photovoltaik und Fernwärmeanschluss ohnehin plant, sollte alle drei Gesuche gemeinsam aufsetzen, bevor der erste Handwerker anrückt.
Im ElCom-Vergleich für das Haushaltsprofil H4 kostet sie 33.42 Rappen ohne Mehrwertsteuer, gegenüber 33.25 Rappen im Jahr 2026. Der Preis setzt sich zusammen aus 10.89 Rappen Energie, 11.23 Rappen Netznutzung, 1.20 Rappen Messtarif, 2.30 Rappen Netzzuschlag des Bundes und 7.79 Rappen kantonalen Abgaben. Die Werte sind identisch mit jenen der Stadt Basel. Auf der Rechnung zeigt sich das im IWB-Einfachtarif: 38.10 Rappen inklusive Mehrwertsteuer ab 2027, gegenüber 37.91 Rappen 2026.
Einzig wegen der Abgaben. Die Energie bleibt bei 10.89 Rappen unverändert, die Netznutzung sinkt sogar von 11.41 auf 11.23 Rappen. Die Abgaben an das Gemeinwesen steigen dagegen von 7.44 auf 7.79 Rappen, wegen höherer Beiträge für die Solarstrombörse und die öffentliche Beleuchtung. IWB hält fest, dass die kleine Erhöhung allein auf die Abgaben zurückgeht, und verzichtet gleichzeitig auf Deckungsdifferenzen von rund 2.9 Millionen Franken.
Ja, bis auf die letzte Stelle. IWB ist gemäss IWB-Gesetz Netzbetreiberin im ganzen Kantonsgebiet, ein eigener Gemeindetarif für Riehen existiert nicht. Die ElCom weist für Riehen und Basel für 2027 identische 33.42 Rappen aus, einschliesslich der kantonalen Abgaben von 7.79 Rappen. Der Riehener Unterschied liegt nicht im Tarif, sondern auf der Wärmeseite.
Das ist offen. Ursprünglich war die Inbetriebnahme von geo2riehen für 2026 vorgesehen, mit weiteren 4'000 versorgten Personen. Die Wärmeverbund Riehen AG befindet sich derzeit im Bewilligungsverfahren für den Standort Grendelmatten, arbeitet nach dem Motto Qualität geht vor Schnelligkeit und erwartet Baubeginn und Bohrarbeiten voraussichtlich in den nächsten ein bis zwei Jahren. Bis dahin liegt der erneuerbare Anteil der Riehener Wärmeproduktion bei rund 55 Prozent, angestrebt sind über 80.
Indirekt ja. Wer über den Wärmeverbund heizt, braucht keine Wärmepumpe und spart damit die 4'000 bis 5'000 Kilowattstunden, die eine solche Anlage im Jahr zieht. Auf den Tarif selbst hat der Wärmeverbund keinen Einfluss, der wird von IWB kantonsweit festgelegt.
Ja, aber die Rechnung sieht anders aus. Ein tiefer Verbrauch bedeutet einen kleineren Eigenverbrauchsanteil, also mehr Einspeisung zu 14.0 Rappen statt Ersparnis zum vollen Bezugspreis. Der Nutzen liegt trotzdem bei rund CHF 1'635 pro Jahr für eine 8-kWp-Anlage. Wer den Eigenverbrauch hebt, etwa mit einem Elektroauto, einem Wärmepumpenboiler oder über eine Elektrizitätsgemeinschaft, holt deutlich mehr heraus. Ehrlich dazu gehört: Seit Januar 2026 dürfen neue Anlagen höchstens 70 Prozent ihrer Modulleistung einspeisen, was bei tiefem Eigenverbrauch stärker ins Gewicht fällt als bei einem Haus mit Wärmepumpe.
Seit Januar 2026 lässt sich Solarstrom im IWB-Netzgebiet über Grundstücksgrenzen hinweg an Nachbarn verkaufen, Mitglieder erhalten eine Reduktion auf die Netznutzungstarife. Weil Riehen viele Mehrfamilienhäuser und zusammenhängende Häuserzeilen hat, ist das Potenzial hier grösser als in locker bebauten Gemeinden.
Nein. Haushalte mit weniger als 100'000 kWh Jahresverbrauch bleiben in der Grundversorgung bei IWB. Der freie Markt steht nur Grosskunden offen. Was Sie steuern können, ist die bezogene Menge und die Wahl zwischen Einfach- und Doppeltarif.
Bei einer 8-kWp-Anlage und rund CHF 1'635 Nutzen pro Jahr liegt die Amortisation nach Abzug von Einmalvergütung und Steuerabzug typischerweise bei zehn bis dreizehn Jahren. Bei tiefem Eigenverbrauch dauert es eher länger, mit Elektroauto oder Speicher deutlich kürzer.
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Thomas von Arx
Berater Energielösungen, Soltastic Basel GmbH
Aktualisiert am 14. September 2026. Wir sind ein Solarbetrieb und verdienen an gebauten Anlagen. Die Gesamtpreise und Preisbestandteile für 2026 und 2027 stammen aus der Erhebung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom, Verbrauchskategorie H4, abgerufen am 14. September 2026, und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; sie sind für Riehen und Basel identisch. Die Einzeltarife stammen aus den IWB-Tarifblättern Strom 2026 und 2027 und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer: Einfachtarif 37.91 auf 38.10 Rappen, Doppeltarif Normalzeit 39.50 auf 39.68, Doppeltarif Sparzeit 29.29 auf 29.47, Messwesen unverändert CHF 4.86 pro Monat. Die beiden Darstellungen weichen voneinander ab, weil die ElCom ohne Mehrwertsteuer und über ein standardisiertes Verbrauchsprofil rechnet, während das Tarifblatt einzelne Tarifarten ausweist; beide sind korrekt. Die Angaben zur Erhöhung, zum Verzicht auf Deckungsdifferenzen und zur Lenkungsabgabe stammen aus der IWB-Medienmitteilung vom 26. August 2026 und dem IWB-Tarifblatt. Die Zuständigkeit von IWB für das ganze Kantonsgebiet ergibt sich aus dem IWB-Gesetz (SG 772.300). Angaben zum Wärmeverbund Riehen und zum Projektstand von geo2riehen stammen von der Gemeinde Riehen und der Wärmeverbund Riehen AG, Stand ihrer Projektseite. Der Zeitplan für die zweite Bohrung ist gemäss Betreiberin mit Planungsunsicherheiten behaftet. Ertrags- und Amortisationswerte sind Richtwerte und ersetzen keine Planung am konkreten Objekt. Angaben zu Förderung und Steuerabzug ohne Gewähr. Verbindlich sind die Bestimmungen von Pronovo, des Amts für Umwelt und Energie Basel-Stadt sowie die Praxis der Steuerverwaltung.
Quellen
Nachbargemeinden mit demselben Versorger, dazu die Beiträge zu Speicher und Wirtschaftlichkeit.